Verschärftes Sektorales Lkw-Fahrverbot in Tirol

Ausnahmen nur mehr für neueste Lkw: Ab 1. Jänner 2020 wird der Transport von 13 Gütergruppen von Kufstein/Langkampfen bis Ampass verboten

Verschärftes Sektorales Lkw-Fahrverbot in Tirol Bild: Asfinag

Neben den acht bereits bisher verbotenen Gütergruppen wie etwa Abfälle, Aushub, oder Rundholz dürfen ab 1. Jänner 2020 auch Papier und Pappe, flüssige Mineralölerzeugnisse, Zement, Kalk und gebrannter Gips, Rohre und Hohlprofile sowie Getreide nicht mehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen auf der A 12 Inntalautobahn zwischen Kufstein/Langkampfen und Ampass transportiert werden. Damit werden insgesamt dreizehn Gütergruppen vom verschärften Sektoralen Fahrverbot erfasst.

Die bisherige generelle Ausnahme für Lkw der Euroklasse VI wird auf die neuesten Fahrzeuge der Euroklasse VI eingeschränkt. Somit sind neben den bestehenden Ausnahmen nur mehr diese umweltschonendsten Trucks, ebenso Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie sowie befristet der Ziel- und Quellverkehr auch für ältere Lkw-Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen.

Damit werden zusätzliche Kapazitäten für einen klimafreundlicheren Transport auf der Schiene geschaffen. Durch den Ausbau des ROLA-Angebotes sollen bis Ende 2020 insgesamt 400.000 Lkw pro Jahr auf die Schiene verlagert werden können.

„Ziel bleibt nach wie vor die Umsetzung einer Korridormaut von München bis Verona, um die Straße für den Lkw-Verkehr teurer zu machen und die Frächter dazu zu bringen, die Güter auf der Schiene zu transportieren. Nur so können wir eine nachhaltige Entlastung unserer Bevölkerung erreichen“, erläutert Landeshauptmann Günther Platter.

Da neuere Schwerfahrzeuge nachweislich ein besseres Emissionsverhalten als ältere Lkw haben und auch ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden soll, auf die beste Technologie umzurüsten, bleiben Lkw der Euroklasse VI, die ab dem 1. September 2018 erstmalig zugelassen wurden, vom Fahrverbot ausgenommen. Das gilt auch für den Ziel- und Quellverkehr mit einer zeitlich gestaffelten Bindung an bestimmte Euroklassen vom Fahrverbot. So sind Lkw der Euroklasse IV ab 1. Jänner 2020 und Lkw der Euroklasse V ab 1. Jänner 2023 vom Fahrverbot auch im Ziel- und Quellverkehr betroffen.

Jene „Zone“, für die die Ausnahmen gelten, wird zum Teil befristet bis 31. Dezember 2020 in Ost-West-Richtung nach Bludenz und Feldkirch und nach Graubünden und Liechtenstein ausgeweitet, um eine vorübergehende stärkere Betroffenheit einzelner Regionen von diesen Fahrverboten zu berücksichtigen.

www.tirol.gv.at

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