Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen mit Hochdruck an einer koordinierten Vorgehensweise zum Gesundheitsschutz arbeiten und mit gleicher Intensität Versorgungsengpässen, gesellschaftlichen Unruhen und einer weiteren wirtschaftlicher Destabilität, die den bereits vor Ausbruch der Coronavirus-Pandemie drohenden konjunkturellen Abschwung jetzt zusätzlich verstärkt, entgegenwirken. Hierzu gehören operative und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand für die Unternehmen der Logistikbranche.
Hierzu bedarf es…
1) einer weitgehenden Aufrechthaltung des freien Warenverkehrs über Grenzen hinweg
2) einer Flexibilisierung des geltenden Gewerberechts, der StVO o. ä.
3) einer Flexibilisierung des geltenden Arbeitsrechts
4) finanzieller Unterstützungen und Beihilfen…
appelliert der Zentralverband Spedition & Logistik (ZV) in einem Schreiben an Verkehrs- und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Darin wird ausdrücklich betont, dass die EU-Mitgliedstaaten trotz aller gesundheitlich erforderlichen Beschränkungen nicht in einer protektionistischen Eskalationsspirale durch weitere Grenzschließungen für Handel und Logistik verfallen dürfen, wovon der freie Warenaustausch, der Handel und die Logistik negativ betroffen wären. Deshalb müssten Transportmittel, Waren und Fahrpersonal von den Restriktionen für den Individual- und Reiseverkehr ausgenommen bleiben.
Die rasante globale Ausbreitung des Coronavirus unterstreicht die Systemrelevanz der Logistik für die Aufrechthaltung von Produktionsprozessen, Beschaffungs- und Absatzwegen bei Industrie und Handel sowie für die Versorgung der Bevölkerung. Momentan werden Lieferketten bedroht, weil einerseits Produktionsverzögerungen und -ausfälle in den besonders betroffenen Regionen wie China zu Beschaffungslücken für die österreichische und europäische Industrie und den Handel führen, andererseits die Logistik selbst durch territoriale Restriktionen wie Sperrungen und Grenzschließungen gehemmt wird. Die Luftfracht ist zudem massiv eingeschränkt durch Flugstreichungen, wodurch ein großer Teil des Frachtraums in Passagiermaschinen entfällt, mit dem vor allem eilbedürftige Waren befördert werden.
Laut dem ZV sind die Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche und ihre internationalen Transportpartner sind – unter Einhaltung aller vom Behörden empfohlenen und angeordneten Maßnahmen zum Schutz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Beschäftigten bei Warenabsendern und -empfängern – nach Kräften bemüht, die globalen, nationalen und regionalen Lieferketten trotz Produktionsausfälle und behördlicher Restriktionen aufrecht zu halten. Dennoch seien Lieferketten derzeit punktuell massiv gestört, mit teils gravierenden wirtschaftlichen, teils existentiellen Folgen. Das vollständige Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen werde erst in den kommenden Wochen und Monaten abschätzbar.