Am 5. März fand in Wien das Event „Next Stop Brexit“ der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) statt. Auf der gut besuchten Veranstaltung wurde erklärt, worauf heimische Importeure und Exporteure in den nächsten Wochen und Monaten besonders acht geben müssen.
.) „Auch vor einem No-Deal-Abkommen sollten wir keine Angst haben.“, Christian Kesberg, Wirtschaftsdelegierter, AußenwirtschaftsCenter London
No-Deal-Abkommen? Deal-Abkommen? Wo liegt der Unterschied? Das Deal-Abkommen besagt, dass das Vereinigte Königreich noch bis Ende 2020 wie ein EU-Mitglied behandelt wird. Im Gegenzug ist Großbritannien bei einem No-Deal-Abkommen ab 30. März 2019 kein Mitglied der EU mehr und wird auch nicht mehr als ein solches behandelt..)
„Es wird Zollabgaben geben.“, Herbert Herzig, Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik, WKO
Im Falle des No-Deal-Brexit kommt die Zollabwicklung in und aus dem Vereinigten Königreich der eines gewöhnlichen Drittlandes gleich. Weiter könnte Großbritannien den Zolltarif für die Einfuhr anpassen.
.) „Notfallmaßnahmen sind bis heute noch nicht ganz geklärt.“, Christian Mandl, Leiter der Abteilung EU-Koordination, WKÖ
Unternehmen, die momentan Messen in Großbritannien haben, wird empfohlen, ihre Waren zurückzuholen. Im Falle des No-Deal-Brexit können bei der Rückkehr Zölle auf die eigene Ware erhoben werden.
.) „Lager für Zwischenlagerungen sind komplett ausgebucht.“, Christian Mandl, Leiter der Abteilung EU-Koordination, WKÖ
Viele Unternehmen haben wegen der unklaren wirtschaftlichen Situation, in den vergangenen Monaten sogenannte „Sicherheitslager“ in Großbritannien angelegt. Nun sind diese Anlagen komplett ausgebucht und überteuert.
.) „Es werden keine leichten Monate.“, Christian Kesberg, Wirtschaftsdelegierter, AußenwirtschaftsCenter London
Vom Brexit wird jedes Unternehmen mit Bezug zum Vereinigten Königreich betroffen sein. Wichtig ist also, sich untereinander zu vernetzen und diese Hürde zusammen zu meistern.