Neues Gesetz verbietet Import per Akkreditiv von Waren in Libyen

Holz, Säfte, Energy Drinks, Möbel und weitere Produkte sind von der Regelung der selbst ernannten Regierung in Tripolis betroffen Das Wirtschaftsministerium der selbst ernannten Regierung in Tripolis hat das Gesetz Nr. 147 für das Jahr 2015 am 13. Mai „veröffentlicht“. Dieses Gesetz ist eine Art Sparmaßnahme um dem starken Sinken der Devisenreserven entgegenzuwirken, schreibt die […]

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Holz, Säfte, Energy Drinks, Möbel und weitere Produkte sind von der Regelung der selbst ernannten Regierung in Tripolis betroffen

Das Wirtschaftsministerium der selbst ernannten Regierung in Tripolis hat das Gesetz Nr. 147 für das Jahr 2015 am 13. Mai „veröffentlicht“. Dieses Gesetz ist eine Art Sparmaßnahme um dem starken Sinken der Devisenreserven entgegenzuwirken, schreibt die Außenwirtschaft Austria in einer Aussendung.
Für sechs Monate verbietet das Gesetz den Import per Akkreditiv von folgenden Waren:
1. Kraftfahrzeuge
2. Fahrräder und Motorräder
3. Jet-Skis
4. Kosmetikartikeln und Parfüms
5. Freizeitartikel
6. Spielzeug und Sportgeräte
7. Taschentücher
8. Autozubehör
9. Alle Arten vom Leder
10. Jagdwaffen und Feuerwerke
11. Beton und Holzpfeiler
12. Marmor, Fliesen, Keramik, Badezimmerarmaturen
13. Alle Arten vom Holz
14. Teppiche, Vorhänge und deren Zubehör und Stoffe
15. Leder bzw. Kunststoff Koffer und Taschen; ausgenommen Schultaschen
16. Betonstahl
17. Handys und deren Zubehör
18. Möbel (Haus und Büro)
19. Werkzeug für Werkstätten
20. (Verpackte) nicht natürliche Säfte
21. Kekse und Schokolade; ausgenommen Rohware die für Weiterverarbeitung
22. Fruchtsaftkonzentrat (Pulver, Nektar)
23. Konserviertes, tiefgefrorenes, verpacktes und eingelegtes Gemüse
24. Frühstückcerealien (Cornflakes) und Chips
25. Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser
26. Flüssiges Waschmittel und Flüssigchlor
27. Alle Teigsorten
28. Nüsse
29. Olivenöl
30. Harissa (scharfe Gewürzpaste)
31. Energy Drinks
32. Meeresfrüchte und Kaviar
Detaillierte Erklärungen zu den Produkten konnten bisher noch nicht eingeholt werden. Abzuwarten bleibt laut Außenwirtschaft Austria, inwieweit dieses Gesetz eine landesweite Relevanz hat (wird die Tobruk Regierung diese Maßnahme mittragen?), wie die tatsächliche Handhabe durch die Banken und die Zentralbank erfolgen wird und inwieweit alternative Zahlungsoptionen für den Import dieser Produkte verwendet werden können. 
www.wko.at

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