Nach einer erfolgreichen ersten Hälfte der Laufzeit der Logistikförderung 2019 – 2023 mit ihrem breit gefächerten Spektrum an unterstützten Projekten hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) den Leitfaden des Programms mit neuen Förderschwerpunkten neu aufgelegt.
Die Pandemiesituation hat die Anfälligkeit und die Schwachstellen in globalen, aber auch lokalen Logistikketten und -prozessen deutlich aufgezeigt. „Diese Situation wollen wir als Chance begreifen, da sie es ermöglicht, diese Schwachstellen und Verbesserungspotenziale in „Realtime“ zu analysieren, daraus zu lernen und Gegenstrategien für die aktuellen und späteren Entwicklungen abzuleiten“, verlautbart das BMK in einer Presseinformation.
Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der Öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr sowie Umsetzungsprojekte mit einer Dauer von maximal drei Jahren. Für Durchführbarkeitsstudien gilt eine Förderungsquote von maximal 70 Prozent; für Umsetzungsprojekte von maximal 60 Prozent. Die maximale Förderungshöhe für Durchführbarkeitsstudien beträgt EUR 100.000,00 beziehungsweise EUR 300.000,00 für Umsetzungsprojekte.
Schwerpunkte der Logistikförderung des BMK sind die folgenden Themenbereiche:
· Digitalisierung der Logistik
· Lieferketten
· Prozessintegration Handel und Logistik
· Sekundärrohstofflogistik
Die Einreichung ist innerhalb der Laufzeit der zugrundeliegenden Sonderrichtlinie Logistikförderung (1.1.2019 – 31.12.2023) möglich. Was die Abwicklung des Programmes selbst betrifft, wurde das bewährte, schlanke Procedere in der SCHIG mbH beibehalten.