Mit großer Sorge blickt das heimische Güterbeförderungsgewerbe auf das angedachte Lkw-Fahrverbot auf der A10 zwischen dem Knoten Salzburg und dem Knoten Pongau. Die entsprechende Verordnung befindet sich aktuell in Begutachtung.
„Erhaltungsarbeiten für ein modernes und sicheres Straßennetz sind zwar notwendig und auch unterstützenswert, es müssen aber die langfristige Planung und damit auch die Planbarkeit im Vordergrund stehen. Ein Wildwuchs an Fahrverboten ist, gerade im hochrangigen Straßennetz, auf jeden Fall zu vermeiden“, appelliert Markus Fischer, Obmann des Fachverbands Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Die WKÖ gibt daher zu bedenken:
• Kurzfristige und unüberlegte Fahrverbote ziehen weitreichende Probleme mit sich: Die heimische Transportwirtschaft wird massiv beschränkt, in weiterer Folge ist dadurch auch die generelle Versorgungssicherheit gefährdet.
• Lieferketten werden gestört, was zu längeren Transportzeiten und höheren Kosten führt.
• Bei Betrieben, die auf Just-in-Time-Lieferungen angewiesen sind, kann es durch solche Verbote gar bis hin zu kompletten Produktionsausfällen kommen.
Ein effizienter Güterverkehr ist fundamental für die österreichische Wirtschaft, Beeinträchtigungen können die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ganzen Branchen senken. Fahrverbote verursachen Umwegverkehre und erhöhen somit den CO2-Ausstoß.
„Insgesamt werden ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in dem geplanten Verbot nicht wie proklamiert berücksichtigt, sondern sogar verschlechtert. Im Sinne einer möglichst nachhaltigen Ressourcenverwendung müssen Umwege vermieden und die effizientesten Routen gewählt werden können“, kommentiert Markus Fischer die Verordnung.
Der Fachverband Güterbeförderung spricht sich generell gegen einen Wildwuchs an Fahrverboten aus. Sollten Verbote gesetzt werden, plädiert Markus Fischer für klar definierte Ausnahmen im Sinne der Bevölkerung und Wirtschaft. „Transporte zur Versorgung der österreichischen Bevölkerung oder der Wirtschaft müssen von Fahrverboten ausgenommen sein. Nur so kann eine bestmögliche Versorgungssicherheit garantiert werden“, meint der Fachverbandsobmann.