Kabotage kostet Österreich 500 Mio. Euro und 14.000 Jobs

Studie beziffert erstmals den volkswirtschaftlichen Schaden durch „Schattenwirtschaft“ im Straßengüterverkehr

Kabotage kostet Österreich 500 Mio. Euro und 14.000 Jobs

Wenn ausländische Unternehmen regelmäßig nationale Transporte in Österreich durchführen, spricht man von Kabotage. Eine neue Studie im Auftrag der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ, der AISÖ und der Gewerkschaft vida schafft erstmals Klarheit über die Folgen: Demnach beträgt der Anteil der Kabotagefahrten in Österreich gemessen am Gesamtanteil der Binnenverkehre im Bundesgebiet um die 20 Prozent.

„Wir schätzen weiters, dass zumindest 3 Prozent der österreichischen Binnenverkehre illegale Kabotagefahrten sind“, erläuterte Studienautor Prof. Sebastian Kummer, Leiter des Institutes für Transportwirtschaft und Logistik in der WU Wien, bei der Präsentation der Studie in einer Pressekonferenz mit WKÖ-Bundesspartenobmann Alexander Klacska und Karl Delfs, für den Straßenverkehr zuständiger Bundessekretär in der vida.

Die Studie geht davon aus, dass rund 10.000 Verkehre statt von österreichischen Unternehmen durch ausländische erfolgen. Daraus ergibt sich ein Schaden für den Staat und das Sozialversicherungssystem von rund 500 Mio. Euro im Jahr. Umgerechnet in Beschäftigungsäquivalenten bedeutet das, dass durch Kabotage mehr als 14.000 Jobs verloren gehen.

Alexander Klacska und Delfs präsentierten einen gemeinsamen Forderungskatalog zur Eindämmung der illegalen Kabotage. Demnach brauche es eine einheitliche, klare Definition von „Kabotage“ auf EU-Ebene. Zudem sollte es ein einheitliches, durchnummeriertes Kabotage-Kontrollblatt geben.

Verkehrsminister Jörg Leichtfried fordert in diesem Zusammenhang von der EU-Kommission ein härteres Vorgehen gegen illegale Lkw-Fahrten. „Die Zahl unerlaubter Fahrten ist in den letzten Jahren gestiegen und bringt heimische Transporteure zunehmend in Bedrängnis. Hier läuft einiges gewaltig schief“, betont er in einer Presseaussendung

Die aktuelle Kabotage-Regelung sieht vor, dass ein ausländischer Lkw nur drei Fahrten pro Woche innerhalb von Österreich machen darf. Allerdings wird diese Definition von Kabotage EU-weit unterschiedlich interpretiert. Die Regelung wird etwa dadurch umgangen, dass keine komplette Entladung des Lkw erfolgt. Auch bei den Arbeitsbedingungen und den Sozialstandards gibt es europaweit unterschiedliche Auslegungen.

www.wko.at; www.bmvit.gv.at

 

 

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