Internationaler Betrugsfall um einen „Geister-Lkw“

Österreichische Unternehmerin hat von 2012 bis 2020 Einkommensteuer in Höhe von rund 254.000 Euro hinterzogen.

Internationaler Betrugsfall um einen „Geister-Lkw“ Bild: AdobeStock

Durch eine EUROPOL-Meldung aus Kroatien im März 2022 wurden Mitarbeitende des Finanzamts Österreich, Dienststelle Innsbruck, auf einen besonderen internationalen Betrugsfall aufmerksam: Eine österreichische Unternehmerin hatte von 2016 bis 2021 Rechnungen für die Überlassung eines Lkw in Höhe von rund 307.000 Euro an ein kroatisches Unternehmen gestellt. Ermittlungen ergaben, dass die Existenz des Fahrzeugs frei erfunden war. Die Betroffene erstattete schließlich Selbstanzeige.

„In den vergangenen Jahrzehnten beobachten wir immer mehr ausgeklügelte Betrugsmuster. Durch die ausgezeichnete Arbeit der Kollegenschaft im Finanzamt Österreich können wir entsprechende Schemata allerdings immer schneller erkennen und durch die überaus gute internationale Zusammenarbeit rasch und hart durchgreifen“, gratuliert Finanzminister Magnus Brunner zu diesem Schlag gegen Steuer- und Abgabenhinterzieher.

Über eine sogenannte „EUROPOL Siena Information Exchange message“ informierten Kollegen aus Kroatien die österreichischen Behörden über den Verdacht, dass das Fahrzeug frei erfunden sei. Bei einem unangemeldeten Besuch bei der österreichischen Abgabenpflichtigen wurden zunächst sämtliche Fragen plausibel beantwortet und auch etwaige Unterlagen, wie etwa Vertrag, Rechnungen und Zahlungsnachweise vorgelegt.

Ein Detail, das die anwesenden Mitarbeiter des Finanzamts allerdings hellhörig machte, war der Hinweis, dass das aus Kroatien angemietete Fahrzeug in Deutschland angemeldet sei. Eine Abfrage bei der deutschen Bundespolizei und der deutschen Zulassungsdatenbank mit der übermittelten Fahrgestellnummer zeigte jedoch, dass das Fahrzeug auch hier nicht gemeldet war.

Nach weiteren Befragungen folgte ein Geständnis der Verdächtigten. Die 47-jährige Frau gab zu, auch weitere Scheinrechnungen aufwandswirksam berücksichtigt zu haben. Im Prüfungszeitraum 2012 bis 2020 war so Einkommensteuer von rund 254.000 Euro verkürzt und somit hinterzogen worden.

Der Fall wird derzeit auf der Rechtsgrundlage des Finanzstrafgesetzes geprüft. Der Unternehmerin drohen nun für ihren Betrug neben den Nachzahlungen auch hohe Geldstrafen.

www.bmf.gv.at

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