Zeno D’Agostino darf das Amt als Präsident Hafens von Triest, für das er 2016 ernannt wurde, wieder uneingeschränkt ausüben. Das regionale Verwaltungsgericht (TAR) von Rom hat die vorübergehende Absetzung des Managers aufgehoben und damit der Beschwerde der Hafenbehörde stattgegeben.
Das Verfahren wurde im Eilzugtempo behandelt. In dem Erkenntnis wird festgehalten, „dass das Dekret zur Ernennung von Dr. D’Agostino zum Präsidenten der AdSP zweifellos legitim war“ und eine mögliche andere Auslegung der betreffenden Bestimmungen unzulässig ist.
Folglich kann die Triester Hafenbehörde ihre Tätigkeit wie geplant fortsetzen. Dafür wird die gewohnte Organisationsstruktur unverzüglich reaktiviert, wobei Zeno D’Agostino wieder in seinem Amt als Präsident und Mario Sommariva als Generalsekretär tätig ist.
Konkret bestätigte das Gericht mit seinem Urteil den ersten Rechtsmittelgrund der Nichtanwendbarkeit des Verbots, natürliche Personen als hohe Verwaltungsbeamte zu bestellen, wenn die ernennende Stelle (in diesem Fall das italienische Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr) eine andere ist als diejenige (d.h. die Hafenbehörde), die Zeno D’Agostino zum Vorsitzenden ohne Befugnisse eines Unternehmens ernannt hatte, an dem die Behörde beteiligt ist (TTP).
Das regionale Verwaltungsgericht (TAR) sprach sich gegen die ANAC aus und wies darauf hin, dass das Verbot der Übertragung von Aufgaben nicht so weitreichend angewandt werden kann, wie von den Anwälten der Behörde vorgebracht. Außerdem bestätigte das TAR, dass Präsident D’Agostino keine Verwaltungsbefugnisse innerhalb der TTP ausübt.