DB Netz erlässt Stornogebühren bei Trassenabbestellung

Kulanzregelung gilt rückwirkend ab 17. März und dient zur Sicherung der Grundversorgung und Mobilität

DB Netz erlässt Stornogebühren bei Trassenabbestellung Bild: DB AG

Vielerorts passen Eisenbahnen ihr Angebot im Personen- und Güterverkehr deutlich an. Müssen dabei Trassen abbestellt werden, entstehen in Deutschland rückwirkend ab 17. März bis zunächst 19. April keine zusätzlichen Kosten.

Die DB Netz AG verzichtet auf alle pauschalen Trassen-Stornierungsentgelte. Entgelte der DB Station&Service AG für entfallene Stationshalte werden vorerst nicht abgerechnet. Dieses Vorgehen sei mit der Bundesnetzagentur abgestimmt, gibt die Deutsche Bahn bekannt.

„Wir sichern in diesen Tagen gemeinsam die Grundversorgung unseres Landes und die Mobilität all jener, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen, im Lebensmittelhandel oder anderswo dringend gebraucht werden“, so DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla. „Dort, wo wir Erleichterung schaffen können, machen wir es. Mit dem Verzicht auf Trassen-Stornoentgelte entlasten wir alle Eisenbahnen in Deutschland. Gerade in Krisenzeiten ist der Zusammenhalt der Branche wichtig.“

Auf dem rund 33.400 Kilometer langen Netz der Deutschen Bahn sind derzeit über 440 Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personen- und Güterverkehr unterwegs. Die Bahn betreibt bundesweit rund 5.700 Bahnhöfe.

www.deutschebahn.com

Werbung