Um die Hafenwirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie zu entlasten, wird die Bremische Hafengebührenordnung angepasst und die Anhebung der Hafengebühren in 2021 ausgesetzt. Die politischen Gremien haben einer entsprechenden Vorlage der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling, zugestimmt. Somit treten die Änderungen zum 1. Jänner 2021 in Kraft.
„Mit dieser Anpassung wollen wir nicht nur die Hafenwirtschaft entlasten, sondern auch gleichzeitig einen Anreiz dafür schaffen, die Anlaufzahlen wieder zu steigern. Die Hafen- und Logistikwirtschaft ist das Faustpfand der bremischen Wirtschaft. Ich tue alles dafür, damit das auch weiterhin so bleibt“, sagt Senatorin Claudia Schilling in einer Stellungnahme.
Für die Autocarrier im Fahrtgebiet Übersee wird ein zunächst auf ein Jahr befristeter Frequenzrabatt eingeführt. Sie erhalten in 2021 ab dem 150sten Anlauf pro Reederei einen Rabatt von 15 Prozent und ab dem 250sten Anlauf einen Rabatt von 20 Prozent auf die gezahlte Raumgebühr. Ende 2021 soll dann erneut geprüft werden, ob eine Verlängerung sinnvoll ist.
Auch für die Binnenschifffahrt gibt es Änderungen. Bisher mussten die Anbieter ein Hafengeld zahlen, wenn sie etwas umgeschlagen haben. Bei der reinen Nutzung des Anlegers als Liegeplatz wurde hingegen ein Liegegeld fällig. Künftig wird es nur noch einen Einheitstarif geben, der auch die Nutzung der Landstromanlagen beinhaltet.
Senatorin Claudia Schilling: „So wird ein transparentes und durch die taggenaue Berechnung leistungsgerechtes Abrechnungssystem geschaffen. Da davon auszugehen ist, dass auch die Binnenschifffahrt nicht unbeschadet durch die Krise kommen wird, wird zudem ein Mehrverkehrsrabatt eingeführt.“
Dies bedeutet, dass eine Steigerung der Anlaufzahlen in den kommenden Jahren im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresanläufen zu einer Rabattausschüttung in Höhe eben dieses Mehrverkehrs führt. Des Weiteren können Kunden, die die Bremischen Häfen regelmäßig anlaufen, eine Jahrespauschale beantragen.