Am 30. November 2016 hatten die Wiener Hafen und Lager Ausbau- und Vermögensverwaltungs, GmbH & Co KG (Wiener Hafen) und ÖBB-Infrastruktur AG (ÖBB Infrastruktur) bei der Bundeswettbewerbsbehörde einen Zusammenschluss angemeldet. Der Wiener Hafen und die ÖBB-Infrastruktur beabsichtigten ein Unternehmen zu gründen, welches das bisher von der WienCont Containerterminal GmbH betriebene Containerterminal im Hafen Wien Freudenau und das neu errichtete Containerterminal Wien Inzersdorf betreiben und damit verbundene Dienstleistungen erbringen sollte.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 27. Dezember 2016 auf Grund umfassender Bedenken die Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht beantragt. In der Prüfung durch das Kartellgericht war zu beurteilen, ob das Vorhaben eine marktbeherrschende Stellung auf dem regionalen Markt für Containerterminaldienstleistungen begründet oder verstärkt. Insbesondere bedurften die geographische Marktabgrenzung und die Marktanteile der gerichtlichen Überprüfung.
Der gerichtliche Sachverständige bestätigte die Bedenken der Amtsparteien. Folglich zogen die Zusammenschlusswerber den Zusammenschlussantrag am 18. Mai 2017 zurück, weshalb das Kartellgericht die Prüfungsanträge mit Beschluss vom 8. Juni 2017 zurückwies.
„Führt ein Zusammenschluss zu einer Marktmacht eines Unternehmens, so kann dies für die Marktentwicklung problematisch sein. Die BWB steht immer gerne für einen runden Tisch zu Verfügung um alternative Lösungsvorschläge für einen Zusammenschluss zu erarbeiten, welche für eine positive Marktentwicklung sinnvoll erscheinen,“ so der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde Dr. Theodor Thanner.