Mit 1. Jänner 2020 kommt es unter anderem bei den Lkwmauttarifen zu einer inflationsbedingten Anpassung von 2,1 Prozent auf den Infrastruktur-Grundkilometertarif. Die Anpassung der Tarife für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) erfolgt auf Basis des harmonisierten Verbraucherpreisindex des Jahres 2018.
EURO-VI-Fahrzeuge erhalten weiterhin einen Tarifbonus in der Höhe von rund 20 Mio. Euro, verlautbart die Asfinag in einer Pressemitteilung. Die Tarife für emissionsfreie Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb werden stark reduziert.
Die externen Kosten für Luftverschmutzung werden ab 2020 auch den EURO-VI-Fahrzeugen vollumfänglich angelastet. Der Gesamttarif setzt sich wie folgt zusammen: Infrastruktur-Grundkilometertarif je nach Tarifgruppe (nach Achskategorie differenziert), Hinzurechnung der externen Kosten für verkehrsbedingte Luftverschmutzung (nach Achskategorie und EURO-Emissionsklasse) und Lärmbelastung (nach Achskategorie und Tageszeit).