SBB Cargo und die Personalverbände haben sich darauf verständigt, im Jahr 2021 weniger Mittel für Lohnmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Vereinbarung tritt per 1. Mai 2021 in Kraft. Im Gegenzug wird der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) SBB Cargo um 20 Monate bis Ende 2023 verlängert. Beide Seiten zeigen sich mit dem Resultat zufrieden.
Die finanzielle Situation von SBB Cargo ist aufgrund der seit Herbst 2020 rezessiven wirtschaftlichen Tendenzen und aufgrund der Verkehrseinbrüche durch die Corona-Pandemie sehr angespannt. Der Covid-Beitrag des Bundes wird den Verlust der Güterbahn bei weitem nicht decken. Bis Anfang Dezember des letzten Jahres belief sich allein der Pandemie-bedingte Schaden auf 35 Mio. CHF. Selbst mit Unterstützung des Bundes ist auch für dieses Jahr ein Verlust zu erwarten.
SBB Cargo und die Sozialpartner haben sich nach viermonatigen intensiven Verhandlungen auf verschiedene personalrelevante Maßnahmen geeinigt. Das sind die wichtigsten Resultate:
- Individuelle Lohnmaßnahmen für tiefe GAV-Anforderungsniveaus: Im Jahr 2021 werden 0,3 Prozent der Lohnsumme von SBB Cargo für individuelle Lohnmaßnahmen der Mitarbeitenden in den tiefen GAV-Anforderungsniveaus verwendet (ursprünglich vereinbart waren 0,9 Prozent für alle Mitarbeitenden).
- Verzicht auf einmalige Leistungsanteile: Für das vergangene Jahr werden keine einmaligen Leistungsanteile für sehr gute Ergebnisse gemäß GAV ausbezahlt.
- Einmal-Prämie: Mitarbeitende von SBB Cargo mit einem GAV-Arbeitsvertrag und einem ununterbrochenen Anstellungsverhältnis seit mindestens dem 1. Juli 2020, das am 31. Mai 2021 noch immer besteht, erhalten 2021 eine außerordentliche Einmal-Prämie ausbezahlt. Sie beträgt 200 CHF beziehungsweise 100 CHF bei einem Pensum von weniger als 50 Prozent.
- Keine Streichung von Ferientagen: SBB Cargo verzichtet auf die Streichung von Ferientagen für das Jahr 2021.
„Mit diesen Maßnahmen leisten auch die Mitarbeitenden einen wichtigen Beitrag in der aktuellen Situation“, sagt Désirée Baer, CEO SBB Cargo AG. Die angespannte finanzielle Lage des Unternehmens bleibe aber weiter bestehen.
SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger hält fest: „Durch die Laufzeitverlängerung des GAV um ein Jahr und acht Monate erhalten die Mitarbeitenden in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage die für sie nötige Perspektive.“