Salzburg und Oberösterreich bremsen den Lkw-Transitverkehr

Die Landesregierungen einigen sich auf ein Gesamtpaket für den nördlichen Flachgau und den Bezirk Braunau bis in bayerische Gemeinden

Salzburg und Oberösterreich bremsen den Lkw-Transitverkehr Bild: Land Salzburg

Nach Salzburgs Ankündigung, auf der B156 Lamprechtshausener Straße ein Transitfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Sattelkraftfahrzeuge zu erlassen, gab es nun ein neuerliches Arbeitsgespräch der Landeshauptleute Wilfried Haslauer und Thomas Stelzer und der Verkehrslandesräte Stefan Schnöll und Günther Steinkellner. Das Ergebnis: Es wird nun mit Oberösterreich eine gemeinsame, großräumige Lösung mit Fahrverboten auf drei Straßenzügen umgesetzt.

Künftig gibt es Lkw-Fahrverbote auf der B156 Lamprechtshausener Straße, der B147/B1 Braunauer Straße/Wiener Straße) und der L505/L101 Mattseer Landesstraße. Darüber hinaus konnte man sich auf ein Gesamtpaket für die Region einigen, das auch wichtige Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr beinhaltet.

Grundsätzlich betroffen von den Fahrverboten sind alle Lkw über 7,5 Tonnen mit Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeuge. Die Fahrverbote werden jeweils auf der Salzburger und auf der oberösterreichischen Seite gelten.

  • B156: ausgenommen Ziel- und Quellverkehr Bundesland Salzburg, Bezirk Braunau und die bayerischen Gemeinden Kirchdorf, Julbach, Simbach, Wittibreut, Stubenberg, Ering, Kößlarn und Malching.
  • B147/B1: ausgenommen Ziel- und Quellverkehr Bundesland Salzburg, Bezirk Braunau, Bezirk Vöcklabruck, Bezirk Ried im Innkreis und die bayerischen Gemeinden Kirchdorf, Julbach, Simbach, Wittibreut, Stubenberg, Ering, Kößlarn und Malching.
  • L505/L101: ausgenommen Ziel- und Quellverkehr Bundesland Salzburg, Bezirk Braunau, Bezirk Vöcklabruck, Bezirk Ried im Innkreis und die bayerischen Gemeinden Kirchdorf, Julbach, Simbach, Wittibreut, Stubenberg, Ering, Kößlarn und Malching.

Das Salzburger Fahrverbot auf der B156 tritt mit 15. März in Kraft. Oberösterreich wird auf seinem Teil der B156 mit demselben Verbot mit 1. Mai nachziehen. Alle anderen Fahrverbote werden gemeinsam abgestimmt am 1. Mai in Kraft treten.

www.salzburg.gv.at

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