Russland: Weiter angespannte Situation im Carnet TIR-Verfahren

Föderaler Zolldienst der Russischen Föderation kocht bei der Anwendung des Carnet TIR-Verfahrens für internationale Transporte weiter sein eigenes „Süppchen“ „Der Föderale Zolldienst der Russischen Föderation besteht trotz der Verlängerung des Vertrages über die Anwendung des Carnet TIR-Verfahrens in Russland mit dem Garantieverband ASMAP unverändert auf seiner Forderung nach einer zusätzlichen Sicherheit neben dem Carnet TIR. […]

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Föderaler Zolldienst der Russischen Föderation kocht bei der Anwendung des Carnet TIR-Verfahrens für internationale Transporte weiter sein eigenes „Süppchen“

„Der Föderale Zolldienst der Russischen Föderation besteht trotz der Verlängerung des Vertrages über die Anwendung des Carnet TIR-Verfahrens in Russland mit dem Garantieverband ASMAP unverändert auf seiner Forderung nach einer zusätzlichen Sicherheit neben dem Carnet TIR. Lediglich bei der Einfahrt in die Russische Föderation über die Zollbezirke Vyborg, Karelien und Murmansk der Zollverwaltung Nord-West kann das Carnet TIR ohne zusätzliche Sicherheit benutzt werden“, informiert die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) in einem Schreiben.
Ferner sind nach vorliegenden Informationen aus Unternehmerkreisen auch Transitbeförderungen unter Carnet TIR durch Russland nach Kasachstan bei der Einfahrt über Weißrussland nach wie vor ohne weitere nationale Sicherheiten möglich.
Ansonsten gilt: Warentransporte unter Carnet TIR in die Russische Föderation über die Zollämter der Zentralen Zollverwaltung (alle zentralrussischen Regionen), des Fernen Ostens, Sibiriens, des Urals, der Wolga-Region, der Zollämter Pskow, Sebezhsk und Kingissepp der Zollverwaltung Nord-West sowie der Flughäfen Domodedowo, Scheremetjewo und Vnukowo erfordern zusätzlich zum Carnet TIR eine nationale Sicherheit. Dies betrifft gut 95 Prozent aller russischen Zollämter.
Wie bereits berichtet, hatte der Föderale Zolldienst der Russischen Föderation (FCS RF) am 30. November 2013 offiziell bestätigt, dass der Vertrag mit dem nationalen bürgenden Verband ASMAP über die Anwendung des Carnet TIR-Verfahrens in Russland bis zum 1. Juli 2014 verlängert wurde. In Übereinstimmung mit dem TIR-Übereinkommen müssen die russischen Zollbehörden daher weiterhin Carnet TIR an den russischen Grenzen auch nach dem 1. Dezember 2013 akzeptieren und erledigen.
In einer Erklärung vom 3. Dezember 2013 weist die Europäische Kommission jedoch darauf hin, dass der FCS RF die seit September 2013 sukzessive auf die gesamte Russische Föderation (RF), mit Ausnahme der russisch-finnischen Grenze, ausgeweitete Forderung nach einer zusätzlichen Sicherheit bei Transporten unter Carnet TIR nicht zurück genommen hat.
Zwischenzeitlich haben sowohl das TIR Executive Board, die oberste Behörde zur Anwendung des Carnet TIR-Verfahrens, als auch die EU-Kommission an die russische Regierung appelliert, diese gegen das TIR-Übereinkommen gerichteten Restriktionen mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen. Darüber hinaus hat die EU-Kommission kürzlich detaillierte Informationen über das russische Versandverfahren veröffentlicht, das alternativ für Transitbeförderungen durch Russland angewendet werden kann.
www.aisoe.at

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