Aufgrund der derzeitigen Flüchtlingssituation und den kurzfristig wiedereingeführten Grenzkontrollen kam es in letzter Zeit zu langen Wartezeiten an den Grenzen. Damit im Zusammenhang stehend wurde vermehrt nachgefragt, wie sich Transportunternehmen bzw. Lkw-Lenker verhalten sollen, wenn sich Flüchtlinge versuchen – als blinde Passagiere – Zugang zum Fahrzeug zu verschaffen.
Hierzu hat die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) das Bundesministerium für Inneres (BMI) um entsprechende Verhaltensanweisungen gebeten.
Das BMI verfügt derzeit über keine verifizierten Erkenntnisse, dass sich Flüchtlinge illegal Zutritt zu Lkw verschaffen, da es aktuell anderweitige Transportmöglichkeiten gibt.
Trotzdem können Lkw-Fahrer Vorsorgemaßnahmen ergreifen wie zum Beispiel:
• Überwachung des Ent- und Beladevorganges
• Kontrolle des Laderaumes
• Versperren der Laderaumtüren
• Kontrolle von Hohlräumen unterhalb des Zugfahrzeuges, Auflegers, Anhängers und zwischen diesen Fahrzeugteilen vor der Abfahrt und nach Zwischenstopps
• Kontrolle von Verzurr-Systemen, Planen und Plomben auf Beschädigungen vor der Abfahrt und nach Zwischenstopps
• Nach Ruhepausen Rundgang um das Fahrzeug und Blick unter das Fahrzeug (Aufleger, Hänger)
• Parken in überwachten bzw. gesicherten Bereichen
• Keine unbekannten Mitfahrer mitnehmen
• Achten auf Geräusche aus dem Laderaum
• Nicht mit Personen an Bord weg- oder weiterfahren, sondern die örtliche Polizei verständigen
www.aisoe.at
Richtiges Verhalten von Berufskraftfahrern in der aktuellen Flüchtlingssituation
23.09.2015Das Bundesministerium für Inneres verfügt derzeit über keine verifizierten Erkenntnisse über das Eindringen von Flüchtlingen in Lkw-Züge