Am 19. November 2021 wurde die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) durch das Plenum des Nationalrats beschlossen. Diese sieht eine stufenweise Verringerung der Distanzen für verpflichtende Abfalltransporte vor: Ab 2023 müssen Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen und über 300 km Transportdistanz verpflichtend auf die Schiene. Ab 2024 sollen Abfalltransporte ab 200 km Distanz auf der Schiene erfolgen, und ab 2026 bereits ab 100 km.
Das gesamte Abfallaufkommen in Österreich betrug im Jahr 2019 rund 72 Mio. Tonnen. Dabei sind bestimmte Abfallarten aufgrund ihrer Eigenschaften besonders gut für den Transport auf der Bahn geeignet, wie zum Beispiel Aushubmaterial, Bau- und Abbruchabfälle, Haushaltsabfälle sowie Asche und Schlacken. Trotzdem werden rund 80 Prozent dieser für die Bahn besonders geeigneten Abfälle nach wie vor auf der Straße transportiert. Hier gibt es viel Potenzial für eine Transportverlagerung auf die Schiene.
„Es gibt noch viel Verlagerungspotential von Gütertransporten auf die Schiene. Allein im Abfallbereich eignen sich bis zu 80 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Österreich zum Bahntransport. Wir sind darauf vorbereitet und bauen noch zusätzlich laufend unser Angebot und unsere Leistungsfähigkeit auf der Schiene aus,“ begrüßt ÖBB-CEO Andreas Matthä die neuen Regelungen im AWG.
Voraussetzung für die einfache und effiziente Organisation von Abfalltransporten auf der Schiene ist eine klare Übersicht über sämtliche Angebote aller 35 Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das neue AWG sieht vor, dass diese Angebote spätestens ab 1. Dezember 2022 auf einer digitalen Plattform abgefragt werden können.