Diverse Sanktionen stehen schon längst in keinem Verhältnis mehr zum Vergehen, kritisiert Franz Danninger, Fachverbandsobmann des Güterbeförderungsgewerbes in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Und, so präzisiert er in einer Aussendung: „Schon die kleinsten Verfehlungen, wie etwa Übertretungen der Lenkzeiten in Minutenhöhe, werden mit mehreren Hundert Euro Strafe geahndet. Vergisst man eine Abschrift der Gemeinschaftslizenz im Fahrzeug mitzuführen, so ist man sofort 1.400 Euro los. Diese Liste von Bagatellvergehen, die mit übermäßigen Strafen geahndet werden, ließe sich noch lange fortsetzen“, so der Fachverbandsobmann mit Verweis auf zahlreiche Erfahrungsberichte der Transporteure.
Dass der Wortlaut des Gesetzes auch exekutiert werden müsse, sei unbestritten – „doch dabei kommt immer öfter der Verdacht auf, dass es nicht um Fairness, sondern ums Abkassieren geht. Ich fordere daher die Politik auf, die Strafhöhen einmal genau anzusehen und in ein angemessenes Verhältnis zum begangenen Delikt zu setzen. Das wäre nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Fairness, sondern auch in Richtung Entlastung unserer Betriebe von überbordenden Vorschriften und Bürokratie“, so der Obmann.
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Hohe Strafen bei kleinen Vergehen ärgern die Transporteure
21.07.2015Österreichs Güterbeförderer beklagen die Unverhältnismäßigkeit der Strafen bei Bagatelldelikten im Verkehrsbereich