Hohe Geldstrafen für österreichische Speditionen

Geldbußenentscheidung gegen vier Unternehmen der Schienengüterverkehrs- und Logistikdienstleistungsbranche

Hohe Geldstrafen für österreichische Speditionen

Das Kartellgericht Geldbußen gegen vier Unternehmen im Bereich der Erbringung von Schienengüterverkehrs- und Logistikdienstleistungen verhängt. Es wurden Geldbußen in Höhe von 184.000 Euro über Rail Cargo Logistics Austria GmbH, 2 Mio. Euro über Panalpina Welttransport GmbH, 318.000 Euro über Schenker & Co AG und 3,5 Mio. Euro über die Etransa Speditions AG verhängt.
Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen Absprachen im Bereich der Erbringung von Schienengüterverkehrs- und Logistikdienstleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr. Die beteiligten Unternehmen hatten sich im Zeitraum von November 2005 bis Ende Dezember 2010 im Rahmen von wiederkehrenden Ausschreibungen eines österreichischen Kunden für den Transport von Stahlrohren in frühere GUS-Staaten über die Einfrierung (Aufteilung) von Transportmengen, die Abwicklung von Teilstrecken, die Preise sowie die Aufteilung der erzielten (ebenfalls vereinbarten) Erlöse abgesprochen.
Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging ein Kronzeugenantrag der Kühne und Nagel International AG voraus, welche lediglich eine untergeordnete Rolle spielte und in weiterer Folge Bußgeldimmunität zugestanden wurde. Die Unternehmen Rail Cargo Logistics Austria GmbH, Panalpian sowie Schenker & Co AG gaben umfangreiche Anerkenntnisse zu den wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen ab.
Etransa erhob gegen den Beschluss des Kartellgerichts Rekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht. Mit Beschluss vom 31.03.2016 gab der OGH als Kartellobergericht dem Rekurs der Etransa nicht statt.
www.bwb.gv.at

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