Hafen Hamburg: Vertiefung der Elbe-Fahrrinne kann beginnen

Der 3. Planergänzungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe ist erlassen

Hafen Hamburg: Vertiefung der Elbe-Fahrrinne kann beginnen

Gute Nachricht für die Schifffahrt und Hamburgs Hafenkunden in aller Welt: Das Planfeststellungs­verfahren zum Ausbau der Fahrrinne ist mit dem Planergänzungsbeschluss abgeschlossen worden. Ein vom Bundesverwaltungsgericht gefordertes 3. Planungsergänzungsverfahren ist von den für das Großprojekt verantwortlichen Planungsbehörden durchgeführt worden. Rechtlich werden damit die Voraussetzungen geschaffen, um mit dem Bau beginnen zu können.

„Für unsere weltweiten Kunden aus Wirtschaft, Schifffahrt und die gesamte Metropolregion Hamburg ist das eine sehr gute Nachricht“, sagt Axel Mattern, Vorstand Hafen Hamburg Marketing e.V. „Wir haben sehr lange auf diesen Tag gewartet und hoffen jetzt auf eine zügige Umsetzung“, ergänzt Vorstandskollege Ingo Egloff. Der Hamburger Hafen sei bereits „Megaship-ready“ und könne die größten Containerschiffe mit einer Kapazität von mehr als 20.000 TEU sowie andere Großschiffe abfertigen. Entsprechende Liegeplätze und Terminalequipment ermöglichten das heute schon.

Mit der Fahrrinnenanpassung können Seeschiffe künftig unabhängig von der Tide mit 13,50 Meter und unter Nutzung der Flutwelle mit 14,50 Meter Tiefgang aus Hamburg auslaufen. Für die Schifffahrt bringt die Fahrrinnenanpassung einen Meter mehr Tiefgang und damit verbunden entscheidende Vorteile. So können Containerschiffe pro Schiffsanlauf rund 1.800 TEU mehr transportieren und durch die Begegnungsbox vor Hamburg wird die Elbe auch für Großschiffe in beide Richtungen ohne die bisherigen Restriktionen passierbar.

Die Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Der Ausbau der Fahrrinne kann beginnen, sobald die Planungsbehörden von Bund und Hamburg die vom Gericht benannten Mängel behoben haben. Als Verwaltungsentscheidung kann der 3. Planergänzungsbeschluss wie jeder andere Verwaltungsakt rechtlich angefochten werden. Dafür muss ein Rechtsmittelverfahren beim Bundesverwaltungsgericht angestrengt werden.

www.hafen-hamburg.de; www.hamburg.de

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