Großverlader befürchten Beeinträchtigungen durch SOLAS-Abkommen

Offene Fragen vor Inkrafttreten des SOLAS-Abkommens am 1. Juli 2016 beunruhigen die Mitglieder im GT Nexus Shipper Council

Großverlader befürchten Beeinträchtigungen durch SOLAS-Abkommen

Im Hinblick auf die neuen Bestimmungen zur Verifizierung des Bruttogewichts fordert das GT Nexus Shipper Council ein klar definiertes und standardisiertes Verfahren zur Deklaration des Frachtgewichts. Da Container oft nur wenige Minuten vor dem Verladen in den Terminals eintreffen, sei eine weltweit geltende Definition der zulässigen Gewichtstoleranz sowie eine Entwicklung einer einheitlichen VGM-Kommunikation (Verified Gross Mass) zwingend erforderlich, heißt es in einer am 19. Mai veröffentlichten Pressemitteilung.

Von den 162 Unterzeichnerländern des SOLAS-Abkommens haben bis jetzt nur zehn Länder entsprechende Richtlinien und Bestimmungen veröffentlicht – und das in sehr unterschiedlicher Komplexität. Im Hinblick auf die Vielzahl der Containerreedereien und Seehafenterminals, die am Informationsaustausch beteiligt werden müssen, besteht eine reelle Gefahr, dass internationale Frachtströme sowie der globale Handel massiv gestört werden.

Das GT Nexus Shipper Council vertritt als Community zur unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit über 70 der weltweit führenden Versender, die zusammengenommen jährlich mehr als 7 Millionen Seefracht-Container bewegen. Unlängst wurde ein Unterausschuss mit dem Ziel gebildet, sich mit der SOLAS-Konvention, beziehungsweise dem Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea) auseinanderzusetzen und an entsprechenden operativen Lösungen zu arbeiten.

Das neue SOLAS-Abkommen tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Nach diesen Bestimmungen dürfen gepackte Container nur auf Frachtschiffe verladen werden, wenn der Reederei die verifizierte Bruttomasse vorliegt. Dabei sind Versender, Spediteure oder schiffsbuchende Verfrachter für die Verifizierung des Gewichts verantwortlich. Versender sind verpflichtet diese Gewichtsangaben in einem Versanddokument zu kommunizieren.

Obwohl die OCEMA (Ocean Carrier Equipment Management Association) vor kurzem Richtlinien vorlegte, bestehen in der Schifffahrtsbranche weiterhin Unklarheiten. Bis dato ungeklärt sind Fragen nach zulässigen Toleranzen, der rechtlichen Verantwortlichkeit, ob und wie Seehafen- und Terminalbetriebe einbezogen werden und wie die Situation bei Hinterland-Abfertigung, Straßenverladung und Lieferanten-Compliance zu handhaben ist. In Anbetracht der Anzahl an Seehafenbetrieben, Ländern und Frachtführern, die im Alleingang ihre eigenen Richtlinien entwickeln, ist ein weltweit anerkannter Prozessstandard dringend notwendig.

Das GT Nexus Shipper Council stellte fest, dass sich einige Hafenbetreiber selbst in der Pflicht sehen, während andere es einzelnen Terminals überlassen, für die Umsetzung der Richtlinien eigene Best Practices und Wege zu finden.

„Sollten Hafen- oder Terminalbetreiber darauf bestehen, dass verifizierte Gewichtsangaben (VGM) vorliegen müssen, bevor mit dem Verladen begonnen wird, kann und wird dies zu erheblichen Beeinträchtigungen für Versender und Verlader führen“, sagt Michelle Cummings, Vice President Ocean Services bei GT Nexus. „Dies könnte weitreichende Konsequenzen haben: Engpässe bei der Abfertigung in den Häfen und Terminals, die die jüngsten Verzögerungen in den Häfen an der US-Westküste blass aussehen lassen.“

www.gtnexus.com

 

 

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