Gefahrguttransport: Jubiläum 40 Jahre ADR in Österreich

ADR-Spezialisten sehen Umgang mit Trockeneis und Lithium-Batterien als Herausforderung; Wunsch nach Änderung der Begleitung von Tankzügen in Tunnels Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR, besteht hierzulande seit 40 Jahren. Im Rahmen der Feierlichkeiten zu 40 Jahre ADR in Österreich hob Renate Römer, stellvertretende Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich, […]

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ADR-Spezialisten sehen Umgang mit Trockeneis und Lithium-Batterien als Herausforderung; Wunsch nach Änderung der Begleitung von Tankzügen in Tunnels

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR, besteht hierzulande seit 40 Jahren. Im Rahmen der Feierlichkeiten zu 40 Jahre ADR in Österreich hob Renate Römer, stellvertretende Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich, die Rolle des Landes bei der Weiterentwicklung des internationalen Gefahrgutrechts hervor: „Österreich war bereits 1957 einer der ersten Unterzeichner-Staaten des ADR in Genf und hat die internationalen Vorschriften 1973 zur Gänze in nationales Recht übernommen".
Der verantwortungsvolle Umgang aller Beteiligten (Absender,Verpacker, Befüller, Verlader, Beförderer, Entlader und Empfänger) im Umgang mit Gefahrgut hat dazu geführt, dass im Jahr 2012 die Gefahrgut-Unfälle um weitere 26,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. Seit nunmehr 14 Jahren in Folge ist kein einziger Todesfall auf Österreichs Straßen aufgrund von Gefahrguttransporten zu verzeichnen. „Österreich ist daher auch in dieser Hinsicht ein Vorzeigeland nicht nur innerhalb der EU, sondern allen 48 ADR-Vertragsstaaten", erläuterte  Renate Römer im Rahmen des 12. Österreichischen Gefahrguttages am 14. November in Wien.
Aktuell stellen Gefahren im Umgang mit Trockeneis und Lithium-Batterien besondere Herausforderungen dar. „Seitens der Wirtschaft setzen wir daher auf eine verbesserte
Informationspolitik, denn wie wir an aktuellen Beispielen sehen, sind davon nicht nur der Transport, sondern auch andere Sparten betroffen, wie Handel, Gewerbe, Tourismus und Freizeitwirtschaft, aber auch die Konsumenten“, sagte Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich.
Änderungsbedarf gibt es aus der Sicht der Wirtschaft dagegen etwa bei der Verpflichtung zur Begleitung eines Tankfahrzeugs: Hier scheint das verpflichtende Begleitfahrzeug in Tunnels ohne Gegenverkehr nicht mehr gerechtfertigt. Alexander Klacska: „Eine Evaluierung durch Experten für Tunnelsicherheit könnte die geringere Gefährdungslage belegen, so Klacska. In einem nächsten Schritt wäre dann eine Änderung der Autobahntunnel-Verordnung anzustreben.
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