Nach den Explosionen in Tianjin erhielt Yang Ming Marine Transport neue Informationen zu den Gefahrguttransportbestimmungen in einigen chinesischen Häfen. Nachstehend eine Auflistung und Zusammenfassung:
A) CNXGG (XINGANG)
Keine Gefahrgut-Annahme mehr (einschließlich Export & Import &
Umschlag) im Hafen Tianjin.
B) CNTAO (QINGDAO)
Güter der Klassen 4.1 (mit Ausnahme von Schwefel), und 3/UN 2058,
5.1/UN2465 und 5.1/UN2468 sind nicht für die Lagerung (einschließlich Import und Umschlag) zugelassen und müssen unmittelbar ausgeliefert werden.
C) CNLYG (LIANYUNGANG)
Keine Annahme von Gefahrgütern der Klasse 1 und 2 (einschließlich Export & Import).
D) CNNGB (NINGBO)
Sämtliche Gefahrguttransporte über den Hafen Ningbo benötigen ein Sicherheitsdatenblatt.
E) CNXMN (XIAMEN)
Keine Gefahrgutannahme am XOCT (Xiamen Ocean Gate Container Terminal) (einschließlich Export & Import).
„Für alle Gefahrgut-Lieferungen nach China, bereiten Sie bitte ein Sicherheitsdatenblatt vor (im Bedarfsfall seitens der Hafenbehörde) und sorgen dafür dass die Gefahrgut-Anschläge und -Bescheinigungen der IMDG-Regelung entsprechen“, verlautbart Yang Ming Transport.
www.yangming.com
Geänderte Gefahrgutbestimmungen in chinesischen Häfen nach Explosionen in Tianjin
24.08.2015Häfen Xingang und Xiamen nehmen kein Gefahrgut mehr an; neue Bestimmungen für alle Gefahrguttransprote über den Hafen Ningbo