Geänderte Gefahrgutbestimmungen in chinesischen Häfen nach Explosionen in Tianjin

Häfen Xingang und Xiamen nehmen kein Gefahrgut mehr an; neue Bestimmungen für alle Gefahrguttransprote über den Hafen Ningbo

Geänderte Gefahrgutbestimmungen in chinesischen Häfen nach Explosionen in Tianjin

Nach den Explosionen in Tianjin erhielt Yang Ming Marine Transport neue Informationen zu den Gefahrguttransportbestimmungen in einigen chinesischen Häfen. Nachstehend eine Auflistung und Zusammenfassung:
A) CNXGG (XINGANG)
Keine Gefahrgut-Annahme mehr (einschließlich Export & Import &
Umschlag) im Hafen Tianjin.
B) CNTAO (QINGDAO)
Güter der Klassen 4.1 (mit Ausnahme von Schwefel), und 3/UN 2058,
5.1/UN2465 und 5.1/UN2468 sind nicht für die Lagerung (einschließlich Import und Umschlag) zugelassen und müssen unmittelbar ausgeliefert werden.
C) CNLYG (LIANYUNGANG)
Keine Annahme von Gefahrgütern der Klasse 1 und 2 (einschließlich Export & Import).
D) CNNGB (NINGBO)
Sämtliche Gefahrguttransporte über den Hafen Ningbo benötigen ein Sicherheitsdatenblatt.
E) CNXMN (XIAMEN)
Keine Gefahrgutannahme am XOCT (Xiamen Ocean Gate Container Terminal) (einschließlich Export & Import).
„Für alle Gefahrgut-Lieferungen nach China, bereiten Sie bitte ein Sicherheitsdatenblatt vor (im Bedarfsfall seitens der Hafenbehörde) und sorgen dafür dass die Gefahrgut-Anschläge und -Bescheinigungen der IMDG-Regelung entsprechen“, verlautbart Yang Ming Transport.
www.yangming.com

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