Europäische Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor ein
Die Europäische Kommission hat am 19. Mai beschlossen, bezüglich der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Nach einem Informationsaustausch mit den deutschen Behörden und nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung der deutschen Vorschriften hat die Kommission nun ein Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt. Dieses Schreiben ist der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Die Kommission unterstützt zwar voll und ganz die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland, vertritt aber die Ansicht, dass die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirkt.
Nach Ansicht der Kommission lässt sich insbesondere die Anwendung der deutschen Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen nicht rechtfertigen, weil dadurch unangemessene Verwaltungshürden geschaffen werden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Nach Meinung der Kommission gibt es angemessenere Maßnahmen, die zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs ergriffen werden können und gleichzeitig einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichen.
Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben vorgebrachten Argumente zu antworten. Das Aufforderungsschreiben betrifft nur den konkreten Fall dieses deutschen Gesetzes und lässt sonstige Initiativen unberührt, die die Kommission zur Klarstellung der Vorschriften beispielsweise im Zusammenhang mit dem noch in diesem Jahr zur Verabschiedung anstehenden Paket zur Arbeitskräftemobilität ergreifen kann.
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