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EPAL-Paletten bleiben weiter unbürokratisch

Die zu Jahresende in Kraft tretenden Bestimmungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfordern keine Konformitätsprüfung.

EPAL-Paletten bleiben weiter unbürokratisch Bild: EPAL
Die European Pallet Association (EPALl) gibt Entwarnung: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist nicht für beladene EPAL-Paletten und für gebrauchte EPAL-Paletten anwendbar.Die Verwender müssen daher nicht die EUDR-Konformität der Ladungsträger prüfen, wenn sie damit Waren ausliefern, geliefert erhalten oder lagern.„Mit Waren beladene Paletten sind ausdrücklich von der Anwendung der EUDR ausgenommen.Der Lieferant von Waren muss also keine Informationen zur EUDR-Konformität der von ihm verwendeten EPAL-Paletten einholen oder an den Warenempfänger mitteilen“, erklärt EPAL-Präsident Jarek Maciążek.Auch für die Empfänger von Waren auf EPAL-Paletten würden keine EUDR-Pflichten gelten.

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