Ende der Steuer-Freigrenze für Importe aus Drittstaaten

Abgaben sind entweder vom Versender im Voraus zu entrichten oder werden bei der Zustellung vom Empfänger kassiert.

Ende der Steuer-Freigrenze für Importe aus Drittstaaten Bild: DHL

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Österreich. Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.

Auf diese wichtige Änderung im internationalen Warenversand weist DHL Express Austria ihre Kunden hin, um unangenehme Überraschungen durch nicht einkalkulierte Kosten bei Online-Bestellungen im Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. Die Neuregelung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte.

Es entstehen keine Einfuhrabgaben beim Kunden, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf beziehungsweise der Online-Bestellung bezahlt.

Was genau bedeutet die Neuregelung ab 1. Juli für die Empfänger von Nicht-EU Warensendungen unter 22 Euro? In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird DHL Express – wie derzeit schon bei Sendungen über 22 Euro – die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür beziehungsweise bei Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren.

Wichtig für Kunden im Zuge der Umstellung zum aktuellen Zeitpunkt ist: Ob eine Sendung mit einem Warenwert bis 22 Euro, gemäß den neuen Vorschriften, beim Zoll angemeldet wird, entscheidet sich anhand des Zeitpunkts der Sendungsanmeldung beim Zoll in Österreich. Dies ist vor allem bei Sendungen zu beachten, bei denen die Einfuhrabgaben nicht vorab durch den Versender beglichen wurden, sondern empfängerseitig bei Empfang der Sendung zu zahlen sind.

So wird zum Beispiel eine Ware im Wert von 15 Euro, die am 15. Juni auf einer E-Commerce-Plattform in Asien bestellt wurde, ohne Einfuhrabgaben zugestellt, wenn sie bis zum 30. Juni in Österreich eintrifft und dem Zoll rechtzeitig angemeldet werden kann. Kann sie hingegen erst am 1. Juli angemeldet werden, fallen Einfuhrabgaben an, die zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr bei Zustellung oder Übergabe kassiert werden.

www.dpdhl.de

Werbung