EKAER-Erleichterungen im Ungarn-Verkehr

Für Straßentransporte mit mehreren Belade- oder Abladeorten in Ungarn gelten ab sofort vereinfachte EKAER-Bestimmungen Das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Budapest gibt in einer Aussendung bekannt, dass ab 1. Juni für Transporte mit mehreren Belade- oder Abladeorten folgende Vereinfachungen für die EKAER-Meldung in Kraft getreten sind: – Wenn für den Transport von einem EU-Mitgliedsstaat nach Ungarn bestimmte Waren […]

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Für Straßentransporte mit mehreren Belade- oder Abladeorten in Ungarn gelten ab sofort vereinfachte EKAER-Bestimmungen

Das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Budapest gibt in einer Aussendung bekannt, dass ab 1. Juni für Transporte mit mehreren Belade- oder Abladeorten folgende Vereinfachungen für die EKAER-Meldung in Kraft getreten sind:
– Wenn für den Transport von einem EU-Mitgliedsstaat nach Ungarn bestimmte Waren von einem Absender an mehreren Adressen aufgeladen werden, muss nur die letzte Beladeadresse im EU-Absendestaat gemeldet werden.
– Ebenfalls muss bei einem Transport aus Ungarn in die EU an einen Empfänger mit mehreren Abladeadressen nur die erste Abladeadresse im EU-Mitgliedsstaat gemeldet werden.
– Wenn hingegen in Ungarn Ware für den Transport innerhalb Ungarns oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat an mehreren Adressen aufgeladen wird, muss jede einzelne Ladeadresse in Ungarn gemeldet werden.
– Ebenso muss beim Transport nach Ungarn jede einzelne Abladeadresse in Ungarn gemeldet werden.
www.wko.at/aussenwirtschaft/hu
 

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