Änderungen beim Warenlieferungskontrollsystem EKAER in Ungarn
Republik Ungarn hat eine neue EKAER-Verordnung herausgegeben – darin wurden vor allem die Gewichts- und Wertgrenzen novelliert Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs hat Ungarn mit 1. Jänner 2015 ein Anmeldeverfahren (EKAER) für alle Warenlieferungen, die mit Lkw befördert werden und dabei den Bestimmungen der elektronischen Lkw-Mautzahlungspflicht (Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht) unterliegen, eingeführt. Ausgenommen sind sogenannte „risikoreiche […]
09.03.2015