Als Download verfügbar: Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht umfassende Informationen zum deutschen Mindestlohngesetz
Seit dem 1. Jänner 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Rund 3,7 Mio. Beschäftigte im Niedriglohnsektor sollen maßgeblich von dieser Neuregelung profitieren. Ihre Löhne werden durch die Einführung eines Mindestlohns ab Jahresbeginn steigen.
Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Somit schützt der Mindestlohn Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Eine Übergangsregelung vereinfacht den Einstieg in den Mindestlohn für alle Branchen, deren Löhne zurzeit deutlich unter dem Niveau von 8,50 Euro liegen.
Diese und weitere Fragen mit ausführlicheren Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer PDF zusammengestellt: Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn [PDF, 359KB]
www.der-mindestlohn-gilt.de www.aisoe.at