CombiNet fordert höhere Covid-19-Investitionsprämie

Auch für Investitionen in den Kombinierten Verkehr sollte der höhere Fördersatz von 14 Prozent zur Anwendung kommen.

CombiNet fordert höhere Covid-19-Investitionsprämie Bild: CombiNet

Seitens der Bundesregierung wurde mit der Covid-19-Investitionsprämie eine wichtige Fördermaßnahme für die österreichische Wirtschaft in Höhe von einer Milliarde Euro geschaffen. Dabei wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 7 Prozent für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen beziehungsweise 14 Prozent für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit gewährt.

CombiNet begrüßt die von der Bundesregierung gesetzte Initiative ausdrücklich. „Verwunderlich ist allerdings, dass Investitionen in den Kombinierten Verkehr offensichtlich nicht als jene Maßnahmen eingestuft werden, die zur Ökologisierung Österreichs beitragen würden“, reflektiert der Verein in einer Presseaussendung.

Nur so könne es verstanden werden, „dass Investitionen in den Kombinierten Verkehr nur mit 7 Prozent anstatt mit dem höheren Fördersatz von 14 Prozent, der in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung gewährt wird, unterstützt werden“. In Zeiten weiter sinkender Preise im Straßengüterverkehr und schlecht ausgelasteter Lkw sei eine weitere Verlagerung von Transporten auf die Straße zu erwarten. Damit werde letztlich die Klimaschutzstrategie Österreichs konterkariert.

CombiNet als Netzwerk von etwa 50 Akteuren des Kombinierten Verkehrs sieht die gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung als ersten Schritt zur Stabilisierung der Wirtschaft an, fordert aber die vielfach diskutierte Ökologisierung auch konsequent anzugehen und sieht als Minimalforderung, auch Investitionen in den KV den höheren Fördersatz von 14 Prozent zu gewähren.

Anträge für die Covid-19-Investitionsprämie können zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 beim aws – Austria Wirtschaftsservice, das dem BMDW – Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zugeordnet ist, eingebracht werden. Voraussetzung dafür ist, dass „erste Maßnahmen“ für diese Investitionen, wie beispielsweise die Bestellung, eineAnzahlung, der Baubeginn etc. im Zeitraum von 1. August 2020 bis 28. Februar 2021 erfolgen.

Der Verein CombiNet wurde im Herbst 2007 aus dem Bedürfnis heraus gegründet, in der Praxis stärkere Initiativen für den Kombinierten Verkehr zu setzen. Zu seinen Mitgliedern gehören Frächter, Spediteure, KV-Operateure, Terminals, Häfen, Eisenbahnunternehmen, Hersteller von Umschlagsgeräten und Equipment etc.

Leistungen CombiNet:

  • Aktive, neutrale Interessenvertretung
  • Stärkung der Teilnehmer im Wettbewerb durch Vernetzung
  • Wirtschaftlicher Nutzen durch Synergien
  • Information von Medien, Wirtschaft und Öffentlichkeit
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen des KV
  • Informationspool für seine Mitglieder
  • Kompetenzzentrum für den Kombinierten Verkehr
  • Unterstützung und Beratung bei Projekten
  • Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten
  • Initiativen zur Schulung und Weiterbildung

www.combinet.at

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