Cargo Terminal Villach wird ein 100 Mio. Euro Projekt

„Fast-Zollkorridor“ für den Eisenbahnverkehr von Triest nach Fürnitz geht voraussichtlich am 1. Juli 2020 an den Start

Cargo Terminal Villach wird ein 100 Mio. Euro Projekt Bild: ÖBB Fürnitz

Das Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Informationen zum geplanten Ausbau des Cargo Terminal Villach bekannt. Demnach befindet sich das Projekt „Villach Süd; Cargo Combi Terminal (CCT) Fürnitz, Umbau Güterumschlagzentrum“ momentan in der Planungsphase, die mit Kosten von knapp 10 Mio. Euro veranschlagt ist.

Die Umsetzung des Projekts dürfte voraussichtlich 2023 starten. Es wird von einer sechs- bis siebenjährigen Umbauphase ausgegangen, sodass von einer Fertigstellung voraussichtlich 2028/2029 ausgegangen werden kann. Die gesamten Baukosten werden nach aktuellem Stand circa 90 Mio. betragen.

Somit ergeben sich für das Gesamtprojekt Investitionskosten von etwa 100 Mio. Euro. Die Finanzierung hierfür wird seit Anfang 2018 im Rahmenplan sichergestellt.  Übergeordnetes Projektziel ist die Errichtung eines Cargo Combi Terminals in Fürnitz mit Funktion als Dry Port Hafen für die Häfen der Oberen Adria (Ravenna, Venedig, Triest, Koper, Rijeka).

Die Projektschwerpunkte liegen in der Realisierung folgender wesentlicher Anlagen:

-) Errichtung einer Container-Umsetzanlage (UKLV)

-) Einbindung der Gleisanlagen in das ZSTW Villach Süd GVBf

-) Verschwenkung des Gleises 206

-) Niveaufreie Lkw-Zufahrt zum neuen CCT Fürnitz

-) Modulare Erweiterungsflächen für Betriebsansiedlungen mit Verkehrskonzept

-) Errichtung einer Ver- und Entladeanlage für die Rollende Landstraße (ROLA)

Es ist beabsichtigt, zwischen Triest und Fürnitz einen „Fast-Zollkorridor“ nach Artikel 148 Absatz 5 Zollkodex der Union für den Eisenbahnverkehr einzurichten. „Die so in Fürnitz einlangenden unverzollten Waren (Nicht-Unionswaren) können dann vor Ort vom Zollamt Klagenfurt Villach, ab 1. Juli 2020 voraussichtlich vom Zollamt Österreich, in alle Zollverfahren, zum Beispiel in den zollrechtlich freien Verkehr, in das Zoll-Lagerverfahren, in die aktive Veredelung sowie in den Transit überlassen werden“, schreibt das Ministerium.

www.bmk.gv.at; www.parlament.gv.at

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