Asfinag nimmt Transporteure bei Lkw-Maut 2014 stärker in die Pflicht

Neuer Kostenschub bei den Lkw-Mauten drückt der Verkehrswirtschaft aufs Gemüt; Betroffene wollen sich an die Europäische Union wenden Die neue Legislaturperiode beginnt für die österreichische Verkehrswirtschaft mit zusätzlichen finanziellen Belastungen. Mit Jahresbeginn 2014 wird die fahrleistungsabhängige Maut im Bundesgebiet je nach Tarifklasse um bis zu 9 Prozent erhöht. Die neuen Grundkilometertarife betragen ab dem neuen […]

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Neuer Kostenschub bei den Lkw-Mauten drückt der Verkehrswirtschaft aufs Gemüt; Betroffene wollen sich an die Europäische Union wenden

Die neue Legislaturperiode beginnt für die österreichische Verkehrswirtschaft mit zusätzlichen finanziellen Belastungen. Mit Jahresbeginn 2014 wird die fahrleistungsabhängige Maut im Bundesgebiet je nach Tarifklasse um bis zu 9 Prozent erhöht. Die neuen Grundkilometertarife betragen ab dem neuen Jahr 16,2 Cent für Euro VI Lkw, 16,7 Cent für EEV Lkw, 18,5 Cent für IV und V Lkw sowie 20,8 Cent für EURO 0 bis III Lkw (jeweils ohne USt).
„Bundesministerin Doris Bures hat die Mauttarifverordnung 2013, die eine Valorisierung und zugleich eine Nachjustierung der ökologischen Staffelung der Mauttarife vorsieht, entgegen der Stimmen und Argumente der Wirtschaft unterschrieben. Dieser zusätzliche Kostenschub ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Transportbranche und für die Standortsicherheit absolut schädlich und aus Sicht der Verkehrsbranche ein denkbar schlechter Start in die neue Legislaturperiode,“ erklärt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, in einer ersten Stellungnahme.
Alexander Klacska bezeichnet diese signifikante Erhöhung durch die Anpassung der Ökologisierung selbst für die umweltfreundlichsten Technologien weder als gerechtfertigt noch als gesetzeskonform. Er beruft sich auf die EU-Wegekostenrichtlinie, wonach eine Ökologisierung aufkommensneutral zu erfolgen hat, so dass keine zusätzlichen Einnahmen lukriert werden. Die Branche werde sich in dieser Angelegenheit an die Europäische Kommission wenden die EU-Rechtskonformität der österreichischen Regelung prüfen lassen.
Als Reaktion auf die Kritik der Wirtschaftskammer zur Tarifanpassung der Ökologisierung betont die ASFINAG in einer Aussendung, dass gerade durch die getroffenen Anpassungen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 die per Wegekostenrichtlinie geforderte Einkommensneutralität gewährleistet wird. Würde die Anpassung nicht erfolgen, würde es zu einem Mindererlös von mehr als 130 Mio. Euro für die Jahre 2014 und 2015 kommen.
www.wko.at  www.asfinag.at

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