Die Kürzung der Fördersätze im Unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) zu den Nordseehäfen, die das Klimaschutzministerium (BMK) ab 1.1. 2023 verordnet hat, ist bei Österreichs Containerlogistikern auf großes Unverständnis gestoßen (siehe Aussendung der ÖVZ vom 27.1.2023). Das BMK sieht den Sachverhalt naturgemäß anders und hat dazu gegenüber der ÖVZ folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die zusätzliche Differenzierung der Fördersätze im UKV durch Aufnahme eines neuen Segments „Maritim Nord Ein/Ausfuhr“ wurde in einer vom BMK beauftragten Studie von Expert:innen empfohlen. Eine Evaluierung der UKV-Förderung im Hinblick auf Differenzierung nach Marktsegmenten ist daher auch in der vom BMK veröffentlichten UKV-Strategie enthalten, die auf der genannten Studie basiert.
Die Expert:innenempfehlung sieht vor, dass die UKV-Förderung stärker entsprechend der Wettbewerbsfähigkeit von UKV-Relationen zu differenzieren ist. Für die Verkehre „Maritim Nord“ wurde in den durchgeführten Preisvergleichen ermittelt, dass die Kosten niedriger sind als bei anderen Relationen, sodass sie wettbewerbsfähiger sind als sonstige UKV-Verkehre. Die Empfehlung ist aus Sicht des BMK plausibel, da sich auch aus früheren Studien bereits Empfehlungen ergeben hatten, dass maritime Verkehre keine oder eine niedrigere Förderung benötigen als sonstige UKV-Verkehre.
Zu beachten ist, dass die Fördersätze für den UKV im Zuge der Covid 19-Pandemie kräftig erhöht und für alle UKV-Verkehre die 2021 geltenden gegenüber 2019 erhöhten Fördersätze 2022 und 2023 weitergeführt wurden. Für das ab 1.1.2023 aufgrund Expertenempfehlung neu eingeführte Segment „Maritim Nord Ein/Ausfuhr“ sind die Fördersätze der SGV-Förderung daher grundsätzlich gleich hoch wie 2019.
Zu berücksichtigen ist jedoch gleichzeitig, dass 2023 im Vergleich zu 2019 die Möglichkeit besteht, zusätzlich zur klassischen SGV-Förderung die ab 1.1.2023 geltende Wegeentgelt-Förderung in Höhe von 50 Prozent der Schienenmaut zu erhalten. Daher ist 2023 auch das Segment „Maritim Nord Ein/Ausfuhr“ deutlich bessergestellt als 2019. Die Anmerkung, dass zusätzliche Häfen in die Liste der Nordhäfen aufgenommen werden sollen, wird vom BMK gerne aufgegriffen.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der das SGV-Programm 2023-2027 beihilferechtlich genehmigt wurde, ist erst am 21. Dezember 2022 erfolgt. Die Veröffentlichung des SGV-Calls 2023 einschließlich der SGV-Sonderrichtlinien für 2023 samt Fördersätzen erfolgte daher zum frühestmöglichen Zeitpunkt.“