Das Bundesverkehrsministerium in Berlin (BMVI) verstärkt seine Bemühungen, der Binnenschifffahrt den Umstieg auf besonders umweltschonende Antriebe zu ermöglichen und einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten: Am 22. September 2021, tritt die neue „Förderrichtlinie für die Beschaffung und den Einbau von emissionsärmeren Dieselmotoren“ in Kraft. Gefördert wird neben den Motoren außerdem die Nachrüstung mit Katalysatoren, Partikelfiltern und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen.
Das neue Programm stellt für den Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) eine sinnvolle Ergänzung zum im Juli 2021 in Kraft getretenen Flottenmodernisierungsprogramm dar, auch wenn die Bezuschussung der Dieselmotoren hinter den Fördersummen dieses Programms zurückbleibt: Die Höhe der Zuwendung beträgt je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der sogenannten zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, das heißt der nachgewiesenen Ausgaben für die Anschaffung des Dieselmotors beziehungsweise des Abgasnachbehandlungssystems sowie die Aus- und Einbaukosten. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen beträgt maximal 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren.
Gefördert wird bis Ende 2022 der freiwillige Austausch von bereits im Einsatz befindlichen Dieselmotoren gegen emissionsärmere Stufe-V-Motoren der Klassen IWP, IWA, NRE (bis 560 kW) und als gleichwertig anerkannte Motoren im Sinne der europäischen NRMM-Verordnung. Fördervoraussetzung ist, dass diese Motoren mit einem Abgasnachbehandlungssystem ausgerüstet sind und die derzeit einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte neuer Motoren deutlich unterschritten werden.
Die Abgasnachbehandlungsanlagen sind förderfähig, wenn 90 Prozent der Partikelmasse und 70 Prozent der Stickstoffemissionen reduziert werden. Details regelt die neue Richtlinie, die nach der Veröffentlichung unter www.elwis.de, Rubrik „Service“ zu finden sein wird.