Ceva Logistics ist gezwungen sich auf ‚Force Majeure‘ (höhere Gewalt) zu berufen. Dadurch ist das Unternehmen vorübergehend von seinen normalen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, sofern diese aufgrund der Coronavirus-Pandemie und deren Auswirkungen nicht möglich oder durchführbar sind. Diese Maßnahme gilt für sämtliche Dienstleistungen von Ceva, einschließlich Luftfracht, Seefracht, Bodenfracht, Bahn, Zollabfertigung und Kontraktlogistik.
„Das Covid-19-Virus und die notwendigen Maßnahmen, die von den Regierungen ergriffen werden, liegen völlig außerhalb der Kontrolle von Ceva Logistics. Da diese nicht vorhersehbar waren, fallen sie unter die Definition der ‚Force Majeure‘ – deren Prinzipien in der Wirtschaft allgemein anerkannt und gesetzlich verankert sind“, verlautbart das Unternehmen.
Nachdem Ceva Logistics ‚Force Majeure‘ erklärt hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, seine Dienstleistungen ganz oder teilweise umzustellen, Arbeitsabläufe sowie alle zuvor vereinbarten Tarife und Preise zu ändern und Zuschläge zu erheben. Andernfalls können alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geschäftstätigkeit und die Verpflichtungen gegenüber den Kunden, Lieferanten und anderen Interessengruppen an die vorherrschenden Umstände anzupassen.
Die Ausbreitung des Covid-19-Virus auf allen Kontinenten
beeinträchtigt derzeit alle Aspekte der normalen Geschäftstätigkeit.
Gleichzeitig ergreifen fast alle Regierungen immer strengere Präventions- und
Schutzmaßnahmen.