Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. November 2018 in seiner sogenannten Bereinigungssitzung beschlossen, die von der Binnenschifffahrt zu zahlenden Abgaben für die Nutzung der Wasserstraßen zum Jahreswechsel 2018/2019 vollständig und ersatzlos aufzuheben. Dies betrifft sämtliche Flüsse und Kanäle im Bundesgebiet mit Ausnahme des Nord-Ostsee-Kanals und der Mosel. Die Binnenschifffahrt und deren Kunden erzielen hierdurch Einsparungen von in Summe rund 45 Mio. Euro pro Jahr.
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) zeigt sich hocherfreut über diesen Beschluss. BDB-Präsident Martin Staats erklärt hierzu:
„Wir danken den Regierungsfraktionen und den Haushältern im Bundestag für diesen wegweisenden Beschluss, der inhaltlich konsequent und folgerichtig ist. Im Schulterschluss mit den Organisationen der verladenden Wirtschaft und Industrie haben wir in den vergangenen Wochen wiederholt darauf hingewiesen, dass die Schifffahrtsabgaben fallen müssen, nachdem die Trassenpreisreduzierung bei der Güterbahn zu einem erheblichen Eingriff in den Wettbewerb dieser beiden Verkehrsträger geführt hat. Mit der kostenfreien Nutzung der Wasserwege steigt die Attraktivität der Schifffahrt für die Wirtschaft und Industrie. Hier wurde nun ein ganz wichtiger Grundstein für die Verkehrsverlagerung auf die besonders umweltfreundliche Binnenschifffahrt gelegt.“
Die Aufhebung der Schifffahrtsabgaben wurde von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag als Maßnahme zur Stärkung der Binnenschifffahrt angekündigt. Dies entspricht einer jahrelangen Forderung des Schifffahrtsgewerbes und des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer. Ein im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erstelltes Gutachten belegt, dass diese Maßnahmen nicht nur zu mehr Gütern auf dem Wasser führt, sondern auch Beschäftigungswirkungen im Schifffahrts- und Hafengewerbe zeigen wird.