Ab dem 14. April 2017 wird das polnische „Gesetz zur Überwachung der Warenbeförderung im Straßenverkehr“ in Kraft treten. Es ist erlassen worden, um Steuerstraftaten einzuschränken. Dementsprechend gilt es für alle Warengruppen, für die ein erhöhtes Risiko für Steuerbetrug besteht (z.B. Alkohol, Tabakprodukte, Kraftstoffe und weitere) und deren Beförderung das polnische Staatsgebiet berührt.
Für diese Waren sind der Versender (bei Ausfuhr), der Empfänger (bei Einfuhr) oder das jeweilige Transportunternehmen (bei Transit) verpflichtet, den Warentransport in der elektronischen Plattform PUESC zu registrieren und genaue Angaben dazu zu machen. Dazu zählen Angaben zum Versender, Empfänger, dem geplanten Datum der Beförderung, dem Verlade/Entladeort, der genauen Art der Waren und ihrer Klassifizierung, ihres Gewichts, Volumens, der Menge etc.
Nach Erhalt einer Referenznummer für den angemeldeten Transport muss diese gegebenen Falls an das Transportunternehmen weitergegeben werden. Darüber hinaus sind alle Parteien verpflichtet, diese Angaben stets zu aktualisieren.