Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass die im Februar 2016 von insgesamt 14 Containerlinienreedereien angebotenen Verpflichtungen ab dem 7. Dezember 2016 für einen Zeitraum von drei Jahren rechtsverbindlich sind. Damit soll sich die Preistransparenz für die Kunden erhöhen und die Wahrscheinlichkeit von Preisabstimmungen verringern.
Mehr als die Hälfte der Ein- und Ausfuhren der EU werden auf dem Seeweg befördert, rund 40 % davon in Containern. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Wettbewerbsfähige Seeverkehrsdienste sind daher für die europäischen Unternehmen und für die Wirtschaft der EU insgesamt unverzichtbar. Die von 14 Reedereien angebotenen Verpflichtungen werden zu transparenteren Preisen für diese Dienste führen und den Wettbewerb stärken.“
Die 14 Containerlinienreedereien haben ihre geplanten Erhöhungen der Frachtpreise regelmäßig angekündigt. Dabei handelt es sich um CMA CGM (Frankreich), COSCO (China), Evergreen (Taiwan), Hamburg Süd (Deutschland), Hanjin (Südkorea), Hapag Lloyd (Deutschland), HMM (Südkorea), Maersk (Dänemark), MOL (Japan), MSC (Schweiz), NYK (Japan), OOCL (Hongkong), UASC (Vereinigte Arabische Emirate) und ZIM (Israel).
Im Rahmen der Ankündigungen genereller Ratenerhöhungen werden keine festen Endpreise angekündigt, sondern nur der Betrag der Erhöhung in USD pro transportiertem TEU. Die Kommission hatte Bedenken, dass dies den Kunden nicht vollständig Aufschluss über die neuen Preise gibt, sondern es lediglich den Reedereien ermöglicht, die Preisvorstellungen der anderen Reedereien zu kennen und ihr Verhalten untereinander abzustimmen.
Die Verpflichtungen der Reedereien:
Die Reedereien werden keine Ankündigungen von nur als Änderungsbetrag oder Prozentsatz ausgedrückten Preisänderungen mehr veröffentlichen und mitteilen.
Damit künftige Preisankündigungen für die Kunden von Nutzen sind, werden die Reeder Zahlen bekannt machen, die mindestens die fünf wichtigsten Bestandteile des Gesamtpreises enthalten (Grundpreis, Bunkerzuschläge, Sicherheitsgebühren, Terminalumschlagsgebühren und ggf. Hochsaisonzuschlag).
Die Preisankündigungen werden für die jeweilige Reederei für den angegebenen Geltungszeitraum als Höchstpreise verbindlich sein (die Unternehmen dürfen jedoch Preise verlangen, die unter diesem Höchstpreis liegen).
Die Preisankündigungen werden frühestens 31 Tage vor der geplanten Einführung der neuen Preise gemacht. Zu diesem Zeitpunkt beginnen die meisten Kunden, in erheblichem Umfang zu buchen (üblicherweise planen sie ihre Lieferungen zwischen 4 Wochen und 1 Woche, bevor die Sendungen abgehen müssen).
Die Verpflichtungsangebote gelten nicht für:
a) Mitteilungen an Kunden, die bereits eine gültige Preisvereinbarung für die Route haben, auf die sich die Mitteilung bezieht, und
b) Mitteilungen während bilateraler Verhandlungen oder Mitteilungen, die auf den Bedarf spezifizierter Kunden zugeschnitten sind.