Per 1. Juli 2015: Norwegen führt Mindestlohn für Lkw-Fahrer ein

Die „Bekanntmachung von Kollektivverträgen für den Straßengütertransport“ gilt für sowohl norwegische als auch ausländische Fahrer Die Vorschrift schreibt Mindestlohn und Tagegeld wie folgt vor: Der Mindestlohn beträgt NOK 158,32 pro Stunde, die Diät NOK 307,- pro 24 Stunden. Für jede angefangene Achtstundenperiode muss 1/3 des Diätbetrages ausbezahlt werden, d.h. insgesamt 3/3 für 24 Stunden. Wenn […]

Per 1. Juli 2015: Norwegen führt Mindestlohn für Lkw-Fahrer ein

Die „Bekanntmachung von Kollektivverträgen für den Straßengütertransport“ gilt für sowohl norwegische als auch ausländische Fahrer

Die Vorschrift schreibt Mindestlohn und Tagegeld wie folgt vor: Der Mindestlohn beträgt NOK 158,32 pro Stunde, die Diät NOK 307,- pro 24 Stunden. Für jede angefangene Achtstundenperiode muss 1/3 des Diätbetrages ausbezahlt werden, d.h. insgesamt 3/3 für 24 Stunden. Wenn der Arbeitnehmer/Fahrer bereits bessere Bedingungen hat, gelten jedoch diese, informiert die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßentransportunternehmer Österreichs in einer Aussendung.
Die Vorschrift gilt für ausländische Fahrer wenn der Transportbesteller/-Käufer (nicht der Güterempfänger) sich in Norwegen befindet (ausgenommen: wenn der Fahrer zu konzerneigenen Gesellschaften oder für einen Personalvermittler fährt). Daher können sowohl Kabotagefahrten in Norwegen als auch internationale – die norwegische Grenze überschreitende – Transporte von ihr betroffen sein. Zudem gilt die Vorschrift nur für Gütertransporte auf Straßen mit Lkw oder ähnlichem Fahrzeug über 3,5 Tonnen. Botendienste und Güterlieferung mit zum Beispiel Pkw oder Lieferwagen sind daher nicht umfasst. Lehrlinge oder Personen auf Arbeitsmarktmaßnahmen sind von den Bestimmungen ausgenommen. Die Vorschrift gilt nicht für die Beförderung von betriebseigenen Gütern.
Neu ab 1. Juli ist auch, dass bei groben Verstößen gegen das Bekanntmachungs- oder Arbeitsschutzgesetz, Gefängnisstrafen von bis zu 1 Jahr und 3 Monaten verhängt werden können.
www.aisoe.at

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