Deutscher Mindestlohn: Web-Portal schützt vor Bußgeldern

Mit dem kostenlosen Internetportal www.mindestlohncheck.de von DAKO nehmen Transporteure, Spediteure und Verlader die Hürde der Auftraggeberhaftung Die DAKO Unternehmensgruppe bietet unter der Adresse www.mindestlohncheck.de einen neuen kostenlosen Service, mit dem sich Transportunternehmer, Spediteure und Verlader zum Mindestlohngesetz informieren und zertifizieren lassen können. Hintergrund der Aktion ist die Auftraggeberhaftung, die mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro […]

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Mit dem kostenlosen Internetportal www.mindestlohncheck.de von DAKO nehmen Transporteure, Spediteure und Verlader die Hürde der Auftraggeberhaftung

Die DAKO Unternehmensgruppe bietet unter der Adresse www.mindestlohncheck.de einen neuen kostenlosen Service, mit dem sich Transportunternehmer, Spediteure und Verlader zum Mindestlohngesetz informieren und zertifizieren lassen können. Hintergrund der Aktion ist die Auftraggeberhaftung, die mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro droht.
Demnach müssen Unternehmen sicherstellen, dass auch Vertragspartner und Subunternehmer die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns einhalten. Für diese Verpflichtung hat DAKO ein Online-Zertifikat entwickelt, das die am Transportprozess beteiligten Unternehmen auf einfache Weise beantragen und ausdrucken können.
Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Subunternehmer zur Einhaltung des Mindestlohns. Diese Erklärung unterliegt keiner besonderen Form und kann inhaltlich frei gestaltet werden. Ein Beispiel sowie konkrete Handlungsschritte findet man im Internet unter der Adresse www.mindestlohncheck.de. Zudem bietet die von DAKO realisierte Website umfassende Informationen zum MiLoG.
Die Auftraggeberhaftung geht aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hervor. Demnach haftet, wer zum Erfüllen von Werk- oder Dienstleistungen ein anderes Unternehmen beauftragt. Die Haftung bezieht sich auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und dessen Auftragnehmer zum Bezahlen des Mindestlohns an die Beschäftigten. Das bedeutet konkret, dass sich die Mitarbeiter eines Auftragnehmers direkt an den Auftraggeber wenden können, insofern sie keinen Mindestlohn erhalten. Ab Jänner 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindeststundenlohn von wenigstens 8,50 Euro.
DAKO ist ein mittelständisches Soft- und Hardwareunternehmen, das sich auf die Bereiche Multimedia/CAD, Transportgewerbe, Banken/Sparkassen und Sicherheitslösungen spezialisiert hat. Der Geschäftsbereich „Transportgewerbe“ dreht sich rund um das Auslesen, Auswerten und Archivieren von digitalen Tachografen und Fahrerkarten. Neben lokalen, unabhängigen Lösungen steht den Kunden dabei auch ein serviceorientiertes Onlineportal für Komplettlösungen zur Verfügung.
www.dako.de

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