Im Vorjahr hatte das Zollamt Österreich (ZAÖ), die bundesweite Abgaben- und Finanzstrafbehörde, wieder gehörig viel zu tun. 2023 wurden in Österreich 6,8 Millionen Zollabfertigungen abgewickelt und dabei 192.000 Kontrollen mit knapp 9.000 Feststellungen durchgeführt. Diese Zahlen teilen Finanzminister Magnus Brunner und Heike Fetka-Blüthner, die Vorständin des ZAÖ, mit.
Dabei spannt sich hier der Bogen der Kontrollbereiche von der richtigen Erklärung der Bemessungsgrundlagen für den Zoll, der Einfuhrumsatzsteuer oder den Verbrauchsteuern bis zur Gewährleistung der Einhaltung von Verboten und Verkehrsbeschränkungen, die vorrangig dem Schutz von Sicherheit, Leben, Gesundheit und Umwelt dienen, sowie handelspolitischer Maßnahmen.
Auch 2023 hat das ZAÖ maßgebliche Beiträge zur Förderung eines fairen Wettbewerbs, zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie zum Erhalt der Serviceorientierung in den Bereichen Abfertigung, Kontrollen und Verbrauchsteuern geleistet. Aus den insgesamt 310.000 Kontrollen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr und im Bereich der Verbrauchsteuern resultierten 6.825 Anzeigen, die das ZAÖ an andere Behörden erstattete, bzw. wurden 2.481 verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren erledigt.
„Die Leistungen unserer Zöllnerinnen und Zöllner im vergangenen Jahr unterstreichen nicht nur die Effizienz und Effektivität unserer Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, sondern auch unser Engagement zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, der Umwelt sowie der österreichischen Wirtschaft“, betont Finanzminister Magnus Brunner.
Insgesamt hat das ZAÖ im vergangenen Jahr Abgaben in Höhe von knapp 8,1 Mrd. EUR eingehoben. Dabei entfielen rund die Hälfte des Betrages auf die Mineralölsteuer, 2,081 Mrd. EUR auf die Tabaksteuer, 843 Mio. EUR auf nationale Emissionszertifikate, 430 Mio. EUR auf die Einfuhrumsatzsteuer sowie 306 Mio. EUR auf Zölle. Die Alkoholsteuer machte 163 Mio. EUR und die Biersteuer 193 Mio. EUR aus.
Ein zentraler Bestandteil der Zollaktivitäten waren im vergangenen Jahr erneut die Betrugsbekämpfung und der Schutz vor illegalem Warenhandel. Insgesamt wurden in diesen Bereichen 407.055 Kontrollen durchgeführt, die zu 22.767 Feststellungen führten und Strafen in Höhe von rund 2,5 Mio. EUR ergeben haben.
Wie das Finanzministerium bekanntgibt, untersagten die zuständigen Marktüberwachungsbehörden 2023 in insgesamt 366 Importfällen mit knapp 170.000 Waren die Überlassung für den Binnenmarkt. Zudem wurde ein Anstieg in der Produktpiraterie verzeichnet: In 14.061 Verfahren wurden 194.165 gefälschte Artikel festgestellt, was einen Zuwachs von 48 bzw. 61 Prozent zum Vorjahr bedeutet.