2 Mio. Euro Geldbuße für Schenker Russland

Staatsanwaltschaft Köln und Schenker erzielen Einigung im Verfahren wegen Compliance-Verstößen in Russland

2 Mio. Euro Geldbuße für Schenker Russland

Die Staatsanwaltschaft Köln und Schenker haben sich auf eine einvernehmliche Beendigung der Ermittlungen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten im Russlandgeschäft von Schenker geeinigt. Das gab die Deutsche Bahn am 7. Oktober in einer Aussendung bekannt.

Gegen die russische Landesgesellschaft von Schenker ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln eine Geldbuße in Höhe von 2 Mio. Euro wegen Rechtsverstößen in der Zeit von 2010 bis Mitte 2012 festgesetzt worden, die von der zwischenzeitlich liquidierten russischen Vorgängergesellschaft zu verantworten sind. Die Verfahren gegen überwiegend ehemalige Schenker-Verantwortliche sind – zum Teil gegen Zahlung von Geldauflagen – eingestellt worden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln betrafen ungeklärte Zahlungen im Zusammenhang mit in Russland erbrachten Logistikdienstleistungen.

Laut Angaben der Deutschen Bahn AG hat Schenker hat die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln von Beginn an umfassend unterstützt und erhebliche eigene Anstrengungen zur Aufklärung der Verdachtssachverhalte unternommen. Es wurden zahlreiche personelle und organisatorische Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Compliance-Systeme ergriffen.

www.deutschebahn.com

 

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