TIR-Systembetrieb in Rumänien wechselt zu UNTRR

ARTRI hat ihre Berechtigung zur Ausstellung von TIR Carnets im Rahmen des Garantiesystems TIR International verloren

TIR-Systembetrieb in Rumänien wechselt zu UNTRR

Die Entscheidung der IRU, den Vertrag mit ARTRI zu kündigen, trat am 31. Jänner 2018 in Kraft. Im Einklang mit dieser Entscheidung erlischt der Versicherungsschutz, den der globale Versicherer im Namen von ARTRI gewährt hat.

Alle TIR Carnets, die ARTRI bis zum 31. Jänner 2018 (23:59 Uhr Ortszeit Bukarest) an seine TIR-Inhaber ausgestellt hat, bleiben gültig und können bei jeder Abgangszollstelle am oder vor dem letzten Tag der Gültigkeit des Carnet zur Annahme vorgelegt werden, gemäß Artikel 9 des TIR-Übereinkommens.

Ab dem 1. Februar 2018 (00:00 Uhr Ortszeit Bukarest) ist ARTRI nicht mehr befugt, TIR Carnets gemäß dem Garantiesystem TIR International auszustellen. Alle nicht ausgestellten TIR Carnets von ARTRI werden zu diesem Zeitpunkt von der IRU für ungültig erklärt und die relevanten Informationen an die zuständigen Zollbehörden in allen Vertragspartnern übermittelt.

UNTRR wird daher alle TIR-Aktivitäten in Rumänien ab dem 1. Februar 2018 als einzige TIR-Ausstellungs- und Garantievereinigung des Landes durchführen, für die sie von den zuständigen Behörden im Einklang mit dem TIR-Übereinkommen, insbesondere Artikel 6 Absatz 2 und Anhang 9, eine entsprechende Genehmigung erhalten hat.

www.iru.org

 

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