Schweiz: UID-Nummer für Zollabfertigung vorgeschrieben

Sämtliche Steuer- und Registriernummern für Unternehmen werden in der Schweiz schrittweise durch diese einheitliche UID ersetzt

Schweiz: UID-Nummer für Zollabfertigung vorgeschrieben

Zollanmeldungen können in der Schweiz seit 1. Jänner 2016 nur noch durchgeführt werden, wenn die UID-Nummer (Unternehmens-Identifikations-Nummer) des Schweizer Importeurs oder Exporteurs angegeben wird. Dies entspricht der Vorgehensweise in der EU, wo die EORI-Nummer vorgeschrieben ist. Sämtliche Steuer- und Registriernummern für Unternehmen werden in der Schweiz schrittweise durch diese einheitliche UID ersetzt.

Um Schwierigkeiten bei Exporten in die Schweiz zu verhindern, sollte dem Dienstleister, der die Verzollung in der Schweiz durchführt, die UID des Schweizer Importeurs mitgeteilt werden. Je nach Lieferbedingung kann dies in der Verantwortung des Exporteurs liegen. Es gibt Empfehlungen, die UID des Kunden in die Rechnung zu übernehmen.
Anders als bei der EORI-Nummer gibt es keine Übergangsfrist. Privatpersonen sind von dieser Regelung ausgenommen.

www.ihk-koblenz.de; www.dachser.de

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