Als Reaktion auf den Unfall im Gotthard-Basistunnel im Sommer 2023 hat das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) am 11. September 2025 die angekündigten Maßnahmen konkretisiert und die Revisionsintervalle für Güterwagenradsätze einseitig verschärft. Die neuen Vorschriften müssen bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt sein – ein Zeitplan, der Wagenhalter und Werkstätten vor kaum lösbare Aufgaben stellt und den europäischen Schienengüterverkehr massiv belasten wird.
„Sicherheit ist unser oberstes Anliegen. Aber sie darf kein Thema für nationale Alleingänge sein“, betont VPI-Vorsitzender Malte Lawrenz. Er befürchtet enorme wirtschaftliche Schäden für den Schienengüterverkehr auf Europas wichtigstem internationalen Korridor. Nur im europäischen Rahmen ließen sich praktikable und wirksame Maßnahmen entwickeln, die Sicherheit und Interoperabilität gleichermaßen gewährleisten, lautet sein Appell.
Die Verfügung des BAV trifft vor allem die Wagenhalter. Sie sollen mit drastisch verkürzten Instandhaltungsintervallen die Hauptlast tragen, während Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiber weitgehend verschont bleiben. Mit den Sondervorschriften setzt sich das BAV über die Ergebnisse des von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) eingesetzten „Joint Network Secretariat“ (JNS) hinweg.
Die Maßnahmen erschütterten den Schienengüterverkehr in seinen Grundfesten, warnt der Verband der Güterwagenhalter in Deutschland (VPI). Es sei weder für Wagenhalter noch für Werkstätten absehbar, wie sie die Anforderungen in der Kürze der Zeit erfüllen sollen. Die Folge wären drastische Engpässe in der Transportlogistik, Einschränkungen im freien Wagenverkehr und Risiken für die Versorgungssicherheit.
Die zusätzlichen Kosten summierten sich auf zweistellige Millionenbeträge jährlich, schätzt der VPI. Das schwäche die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber der Straße und entziehe den Wagenhaltern die Mittel, die dringend für Zukunftsinvestitionen gebraucht werden – etwa für Digitalisierung, Automatisierung und die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK).
Deshalb schließt sich den Positionen seines europäischen Dachverbandes UIP (www.uiprail.org) und des Schweizer Wagenhalterverbandes VAP (www.cargorail.ch) an. Alle drei Verbände fordern ein abgestimmtes, verhältnismäßiges Vorgehen auf europäischer Ebene.
