Milliardenschwere EU-Verkehrsprojekte sind aus der Spur geraten

Kosten wichtiger Straßen- und Bahnbauprojekte explodieren. Fertigstellung des Transeuropäischen Kernverkehrsnetzes (TEN-V) bis 2030 ist denkunmöglich.

Milliardenschwere EU-Verkehrsprojekte sind aus der Spur geraten Bild: EU-Rechnungshof

Vor dem Hintergrund unvorhergesehener Krisen werden die wichtigsten europäischen Verkehrsinfrastrukturprojekte von steigenden Kosten und sich ausweitenden Verzögerungen beeinträchtigt. Dies ist die wichtigste Schlussfolgerung eines neuen Berichts des Europäischen Rechnungshofs, der die Ergebnisse einer ähnlichen Prüfung aus dem Jahr 2020 aktualisiert.

In diesem Zusammenhang haben die EU-Prüfer ihre Einschätzung zur geplanten Fertigstellung des Transeuropäischen Kernverkehrsnetzes (TEN-V) bis 2030 geändert. Vor fünf Jahren gingen sie noch davon aus, dass dieses Ziel „wahrscheinlich nicht zu erreichen ist“. Jetzt stellen sie fest: „Es ist nicht zu erreichen“.

Da die grenzüberschreitenden „Kernnetzkorridore“ für die europäischen Bürger und Unternehmen besonders wichtig sind, hat der Rechnungshof die zentralen Daten und Aussagen aus seinem Sonderbericht von 2020 aktualisiert. Demnach sind die Aussichten 2025 schlechter als 2020, und die Ergebnisse bleiben weit hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück.

Hintergrund ist, dass die sogenannten Megaprojekte seit 2020 mit einer Reihe zusätzlicher Probleme zu kämpfen haben, die mit der Corona-Pandemie und dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu tun haben. Dazu kommen neue rechtliche Anforderungen und unerwartete technische Hürden.

Bei vielen Megaprojekten ist es zu Kostensteigerungen gekommen. 2020 stellten die EU-Prüfer bei den acht untersuchten Großbauvorhaben einen realen Kostenanstieg (d. h. ohne Berücksichtigung der Inflation) von insgesamt 47 Prozent gegenüber den ursprünglichen Schätzungen fest. Heute beziffern sie den Anstieg auf 82 Prozent – also auf fast das Doppelte.

Dieser Anstieg ist vor allem auf eine mangelhafte Finanzplanung bei zwei Projekten zurückzuführen: bei Rail Baltica (mit einer Kostenexplosion von +160 Prozent in den letzten sechs Jahren, fast viermal so hoch wie die ursprüngliche Schätzung) sowie bei der Eisenbahnverbindung Lyon–Turin (+23 Prozent in den letzten sechs Jahren, d. h. mehr als doppelt so hoch wie zuvor angenommen).

Beim Kanal Seine–Nord Europe hätten sich die Baukosten seit dem Start des Projekts insgesamt verdreifacht, auch wenn sich der Trend in den letzten Jahren verlangsamt habe (+9 Prozent in den letzten sechs Jahren). Dies habe nicht automatisch Auswirkungen auf die EU-Kofinanzierung, da diese nicht direkt mit den Gesamtkosten verknüpft sei, schreibt der Rechnungshof.

Gleichwohl hätten die acht Megaprojekte seit der Prüfung von 2020 zusätzliche EU-Finanzhilfen in einer Gesamthöhe von 7,9 Mrd. EUR erhalten. Insgesamt seien damit für diese Infrastrukturprojekte nun 15,3 Mrd. EUR an EU-Geldern ausgezahlt worden.

Was die Zeitpläne betrifft, so stellten die EU-Prüfer in ihrem Bericht von 2020 eine durchschnittliche Verzögerung von elf Jahren fest. Der aktuelle Bericht von 2025 zeigt, dass sich die Lage weiter verschlechtert hat: Die fünf Megaprojekte, für die es Daten gebe, lägen nun im Schnitt 17 Jahre hinter dem Zeitplan zurück.

Die Eisenbahntrasse „Baskisches Dreieck“, die ursprünglich bis 2010 und nach dem 2020 überarbeiteten Plan bis 2023 betriebsbereit sein sollte, dürfte nun frühestens 2030 fertiggestellt werden – wobei die Projektträger 2035 für realistischer halten. Die Eisenbahnverbindung Lyon–Turin solle nun 2033 eröffnet werden (und nicht 2015, wie ursprünglich geplant, oder 2030, wie im Zeitplan von 2020 vorgesehen).

Die Eröffnung des Brenner-Basistunnels solle nun frühestens 2032 erfolgen und nicht, wie früher geplant, 2016 oder 2028. Der Kanal Seine–Nord Europe sollte ursprünglich 2010 in Betrieb genommen werden, der Termin sei später jedoch auf 2028 verschoben worden, und nun gelte 2032 als wahrscheinlicher.

Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Das Ziel, das TEN-V-Kernnetz der EU bis 2030 fertigzustellen, werde zweifellos verfehlt.

Trotz dieser Probleme habe die EU-Kommission nur ein einziges Mal das wichtigste – wenn auch nur begrenzt wirksame – ihr zur Verfügung stehende Rechtsinstrument (Artikel 56 der TEN-V-Verordnung von 2013) genutzt, um Erklärungen für die Verzögerungen zu erhalten (allerdings bei keinem der acht untersuchten Megaprojekte).

Die Prüfer erwarten, dass durch die jüngste Überarbeitung der TEN-V-Verordnung die Rolle und die Befugnisse der EU-Kommission gestärkt werden, wenn es darum geht, die Fertigstellung des Netzes zu überwachen. Sie betonen jedoch, dass sich dies im Wesentlichen wohl erst auf künftige Megaprojekte auswirken werde.

Außerdem weisen sie darauf hin, dass die Auswirkungen einer solchen Änderung auf künftige Infrastrukturprojekte letztlich davon abhängen, ob die EU-Länder die Rechtsvorschriften tatsächlich umsetzen bzw. einhalten.

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