Deutschland: „Bekannter Versender“ ohne behördliche Zulassung verlieren Ende März ihren Status als Teil der sicheren Lieferkette
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig warnt vor Engpässen im Luftfrachtverkehr. Branchenkenner befürchten Staus an Flughäfen und Kostenexplosionen: Ohne behördliche Zulassung verlieren am 25. März zahlreiche Unternehmen, deren Produkte per Luftfracht verschickt werden, ihren Status als „bekannte Versender“. Das bedeutet, dass die betreffende Fracht ohne eine nachträgliche und aufwendige Sicherheitsüberprüfung nicht per Flugzeug versendet werden kann.
Von 40.000 in Frage kommenden deutschen Unternehmen sind laut LBA-Angaben bisher nur etwa 1.000 behördlich zugelassen, schreibt die Expertenorganisation Dekra in einer Presseinformation. „Bekannte Versender“ stellen eigenverantwortlich sicher, dass Luftfracht im eigenen Betrieb ausreichend vor unbefugtem Zugriff und Manipulationen geschützt wird. Ist diese Voraussetzung erfüllt, muss die betreffende Luftfracht keiner erneuten Sicherheitskontrolle unterzogen werden.