Nach einer kurzzeitigen Unterbrechung hat DB Schenker am 21. Jänner seine Landtransporte aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich wieder auf. Für die reibungslose Auslieferung der Sendungen sei es dabei unerlässlich, dass die notwendigen Zolldokumente vorliegen, betont das Unternehmen in einer Aussendung.
Cyrille Bonjean, Leiter der europäischen Landtransportsparte bei DB Schenker, erklärt: „Die Wiederaufnahme des Güterverkehrs ist möglich, weil wir Seite an Seite mit unseren Kunden daran arbeiten, aktiv die notwendigen Empfänger-Kontaktdaten und alle weiteren Informationen einzuholen, ohne die eine zollkonforme Abwicklung der Transporte seit dem Brexit nicht möglich ist.“
DB Schenker hat seine Kunden darüber informiert, dass fortan nur solche Sendungen angenommen werden können, deren Export- und Import-Papiere die Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit erfüllen. Zur Unterstützung der Kunden stellt der Logistikdienstleister einen Leitfaden zur Verfügung, in dem die erforderlichen Mindestanforderungen für die Zollabfertigung beschrieben sind.
Der vorübergehende Annahmestopp für Sendungen in das Vereinigte Königreich war notwendig geworden, nachdem DB Schenker im Markt erhebliche Probleme bei der Bewältigung der seit dem Brexit anfallenden Zollformalitäten festgestellt hatte. Der Logistik bittet seine Kunden aus der EU weiterhin dringend, ihre britischen Sendungsempfänger auf die Bedeutung ihres Mitwirkens bei den neuerdings notwendigen Prozessen hinzuweisen, um die Zollabfertigung ihrer Sendungen zu ermöglichen.
Cyrille Bonjean sagt: „Als größter Landtransportlogistiker in Europa sind wir bei den Herausforderungen rund um die Zollvorschriften mit voller Transparenz für die Branche vorangegangen, anstatt einfach nur auf bessere Zeiten zu hoffen. Mit dieser schwierigen Entscheidung ist es uns gelungen, unser Transportnetzwerk mit zahlreichen Verladeplattformen und über 200.000 Kunden in ganz Europa vor Rückstaus zu schützen.“
Logistiker DB Schenker ist zurück im UK-Landverkehr
25.01.2021Es werden nur solche Sendungen angenommen, deren Export- und Import-Papiere die Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit erfüllen.