Änderung der Akzeptanz von Carnets TIR in Weißrussland

Betroffen sind Transporte mit Zoll- und Steuerabgaben über der Haftungsgrenze von 60.000 Euro

Änderung der Akzeptanz von Carnets TIR in Weißrussland

Die weißrussischen Zollbehörden akzeptieren keine Carnets TIR mehr, deren Zoll- und Steuerabgaben die Haftungsgrenze von 60.000 Euro übersteigen. Dies erfolge mit Bezug auf CCCU Artikel 201.1 / Zollunion zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan, erfuhr die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) von der IRU.

Bei der Ablehnung eines Carnet TIR sollen die Zollbehörden laut IRU in das Feld „Für amtliche Zwecke“ auf den Blättern 1 und 2 folgendes eintragen: “Refused with reference to Article 216.5 of the CCCU” (Verweigert mit Bezug auf Artikel 216.5 CCCU).

www.aoisoe.at

 

 

Werbung